Amtsgericht Münster – Patientenakte beim Tierarzt nicht ohne weiteres verfügbar

Publiziert am Freitag, 29. Mai 2015 von Manfred Weiblen
Richterhammer

Das Amtsgericht Münster musste sich in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigen, ob Tierarztakten bei einem Wechsel per einstweiliger Verfügung herausgegeben werden müssen. Die Entscheidung ist für Tierfreunde mehr als fragwürdig. Schließlich gibt eine Patientenakte Auskunft über vorherige Behandlungen und Untersuchungen, die einem anderen Tierarzt als wertvolle Quelle zur Verfügung stehen könnten. Das Amtsgericht Münster vertrat die Auffassung, dass hier die Maßstäbe nicht so eng ausgelegt werden können wie in der Humanmedizin. Dabei geht es auch bei Haustieren in manchen Fällen um Leben und Tod.

Wie kam es zu dieser Entscheidung

Eine Tierklinik in Münster Schloss ihre Pforten, da die Betreibergesellschaft in die Insolvenz gegangen ist. Für etwa 100 Kunden forderte eine Berliner Tierklinik beim Insolvenzverwalter die Akten aus der Tierklinik an. Der Insolvenzverwalter weigerte sich jedoch, die tierärztlichen Akten herauszugeben, obwohl die Berliner Klinik die Tierklinik in Münster über den eigenen Praxisverbund wieder geöffnet hat. Für die Tierfreunde ist das besonders ärgerlich, denn nun müssen bei kranken Tieren erneut Untersuchungen vorgenommen werden, die richtig ins Geld gehen.

Dringlichkeit ist nicht geboten

Nach Ansicht des Amtsgerichtes Münster war in diesem Fall keine Dringlichkeit geboten, da nur eine Hand voll Tierhalter die Patientenakten überhaupt angefordert hatten. Daher wurden die Freigabe und Übergaben der Akten auch abgelehnt. Der Insolvenzverwalter zeigte sich nachträglich als kooperativ. Er steuerte zumindest die Patientenakten bei, die in Papierform vorhanden waren. Aus ungeklärten Gründen bleib der Praxiscomputer verschwunden, auf dem noch weitere Daten gespeichert waren. Die Frage bleibt offen, wie Gerichte in Fällen entscheiden, bei denen der Tierhalter lediglich die Tierarztpraxis wechselt. Wir hoffen, dass es dort nicht auch zu solchen Hürden kommt. Schließlich spielt das Wohl der Haustiere auch eine Rolle, auch wenn das Amtsgericht Münster dieses als geringer einstuft als bei Menschen.

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