Anklage gegen Duisburger Hundehalterin – was geschieht momentan mit dem Rottweiler Pascha?
Im Fall der Hundeattacke vom 6. Juli 2015 hat die Staatsanwaltschaft Duisburg nun Anklage gegen die Hundehalterin erhoben. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung. Der Hund, ein Rottweiler, hat an dem Tag zunächst einen vierjährigen Jungen leicht und ein zweijähriges Mädchen durch die Attacke schwer verletzt. Der Rottweiler wurde durch eine 21-jährige Bekannte der Hundehalterin ausgeführt. Dabei trug der Hund keinen Maulkorb, wie es von der Stadt Duisburg vorgeschrieben wurde. Der Vorfall hat bundesweit für Schlagzeigen gesorgt.
Staatsanwaltschaft Duisburg klagt wegen fahrlässiger Körperverletzung an
Für den Hund Pascha bestand keine Maulkorbpflicht, solange er sich in der Obhut seiner 30-jährigen Hundehalterin befand. Unter Aufsicht anderer Personen musste er jedoch einen Maulkorb tragen. So kam es zum der tragischen Attacke gegen das zweijährige Mädchen. Aus Rücksicht auf die Familie sind in der Presse bisher keine Meldungen über den Gesundheitszustand erwähnt worden. Nur so viel: Das Kind wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Die Stadt Duisburg hat auf der Basis eines amtstierärztlichen Gutachtens verfügt, dass der Hund eingeschläfert werden muss. Das Verwaltungsgericht hat nach einer Klage der Hundehalterin zunächst der Stadt Duisburg Recht gegeben. Mittlerweile muss sich in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Fall befassen.
Stimmungen kochen in den Medien hoch
In den Medien wird der Beschluss, den Hund einschläfern zu lassen sehr kontrovers diskutiert. Viele Bürger vertreten die Auffassung, dass eine solche Kampfmaschine getötet werden muss. Wiederum vertreten auch andere Menschen die Ansicht, dass letztendlich das Verhalten und auch die Erziehung der Hundehalterin erst dazu geführt haben, dass der Angriff in dieser Form begünstigt wurde. Die Frage, die nun das Oberverwaltungsgericht Münster klären muss: Soll der Hund tatsächlich wegen der offensichtlich nicht artgerechten Haltung eingeschläfert werden? Oder wäre es besser, wenn der Hund zumindest sein Gnadenbrot unter Aufsicht fristen dürfte. Fraglich ist natürlich, ob eine Resozialisierung des Hundes unter fachkundiger Leitung möglich ist. Aber wäre es nicht einen Versuch wert? Unter fachkundiger Führung und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen würde sich ein solcher Vorfall kaum wiederholen.
Forderung nach Bestrafung der Hundehalterin wird laut
Auch wenn noch nicht feststeht, wann sich die beiden Duisburgerinnen vor dem Amtsgericht verantworten müssen, wird zumindest in den Medien unter vielen Kommentatoren die Forderung nach einer Bestrafung laut. Durch das Fehlverhalten und die eher nicht artgerechte Hundehaltung ist es zu dem Vorfall gekommen, so viele Stimmen. Daher müsse der Hundehalterin ein lebenslanges Hundehaltungsverbot auferlegt werden. Ebenso fordern viele Kommentatoren eine harte strafrechtliche Verfolgung des Falles. Zivilrechtlich ist noch gar nicht absehbar, was auf die beiden Frauen zukommt. Je nach Schwere der bleibenden Verletzungen kann das eine ziemlich hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung auslösen. Bleibt nur zu hoffen, dass zumindest für den Hund eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden war. Denn das die beiden Beklagten den Schaden aus eigener Tasche bezahlen können, darf bezweifelt werden – sehr zu Lasten des geschädigten Mädchens und seiner Familie.