Ich bremse auch für Hunde

Publiziert am Dienstag, 4. Dezember 2018 von Manfred Weiblen
Justitia mit Waage am ausgestreckten Arm Na, wer von uns hat nicht schon mal irgendwo auf der Heckscheibe eines Autos den Aufkleber „Ich bremse auch für Tiere“ gesehen? Spätestens beim Erblicken wird uns klar: Hier heißt es Abstand halten, denn setzt der Fahrer oder die Fahrerin ihre Ideologie konsequent durch, dann kommt es irgendwann zu einem Auffahrunfall. Wenn wir mal davon ausgehen, dass kein Autofahrer gerne ein Tier überfährt, kann eine solche Situation schnell vor Gericht landen, etwa, wenn der Sachschaden durch ein solches Bremsmanöver mal etwas höher ausfällt.

Der typische Juristenspruch: „Es kommt drauf an“…

Wenden wir uns mal dem Thema Hund zu. Diese laufen eigentlich recht selten unkontrolliert auf die Straße, da sie in der Regel in der Begleitung von Herrchen und Frauchen sind. Ein Unfall ereignet sich höchstens dann, wenn der Vierbeiner nicht angeleint ist und auf der anderen Straßenseite etwas Aufregendes entdeckt hat. Darf ich als Autofahrer bremsen und so einen Auffahrunfall herbeiführen? Kann ich in bestimmten Situationen überhaupt schnell genug reagieren? Es ist ein heißes Thema, klar, weil ein Hund ja nun einmal ein Lebewesen ist. Rennt ein Hund tatsächlich auf die Straße, bleibt kaum Zeit, die richtige Entscheidung zu treffen. Bei einem großen Hund kann ein Aufprall für die im Auto befindlichen Personen ernsthafte Folgen haben. Ein abruptes Bremsmanöver ist hier sicherlich gerechtfertigt, auch wenn es dabei zu einem Auffahrunfall kommt. In diesem Fall steht der Hundehalter in der Haftung, da hier die Betriebsgefahr des Autos vollständig hinter die Tiergefahr zurücktritt. Hier kommt die Hundehaftpflicht ins Spiel, sofern Herrchen oder Frauchen für ihren Liebling diese abgeschlossen haben. Informationen zur Hundehaftpflicht finden Sie unter: Hundehaftpflicht

Wann darf ich als Autofahrer bremsen?

Wir kennen es aus der Fahrschule und halten uns im Alltag trotzdem nicht immer daran: Der richtige Abstand ist einzuhalten, auch im innerstädtischen Verkehr. Dann sollte das Risiko eher gering sein, dass wir auf den Vordermann auffahren, wenn er für einen Hund in die Eisen steigt. Als betroffener Fahrer, der jetzt blitzschnell überlegen muss, ob er bremst, gilt: Bremsen ist nur dann erlaubt, wenn dadurch Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder größere Schäden von Sachwerten abgewendet werden können. Hunde fallen da leider immer noch unter die Sachwerte. Allerdings gilt auch: Der Schutz der im Auto befindlichen Personen ist höher anzurechnen. Wer bei einem kleineren Hund eine Vollbremsung hinlegt, der riskiert einen Unfall womöglich mit Personenschäden. Die Haftung bleibt dabei zunächst beim Hundehalter. Problematisch wird es allerdings bei kleinen Hunden: Hier können die Gerichte in Zweifel ziehen, ob eine Vollbremsung gerechtfertigt war. Die Richter haben nämlich deutlich mehr Zeit, eine solche Situation zu beurteilen als der Autofahrer. Vor allem, wenn sich eine solche Situation innerorts ereignet.

Wo muss ich bremsbereit sein?

Die Rechtsprechung sagt, dass in geschlossenen Ortschaften eine Bremsbereitschaft für Tiere nicht zwingend gegeben sein muss. Aus meiner Sicht ist das allerdings nicht unbedingt sinnvoll, denn in Ortschaften muss auch damit rechnen, dass zum Beispiel Kinder irgendwo auf die Fahrbahn rennen. Dafür muss ich ja in jedem Fall bremsbereit sein. Nur ist es bei Hunden so, dass das immer die Einzelumstände eine Rolle spielen. Wird tatsächlich ein Hund überfahren, so sprechen die Gerichte so gut wie nie dem Autofahrer dafür die Schuld zu. Dazu muss schon eher der Vorsatz gegeben sein, dem Hund überfahren zu wollen. Hier müssen Hundehalter die Kosten für die tierärztliche Versorgung selbst tragen. Außerorts in ländlichen Regionen müssen Autofahrer hingegen bremsbereit ein, da vielerorts mit Wildwechsel zu rechnen ist. Insbesondere dort, wo entsprechende Verkehrsschilder aufgestellt sind, muss ich jederzeit damit rechnen, dass ein Tier auf die Fahrbahn rennt. Das kann auch auf Autobahnen in der Nähe von waldreichen Gebieten passieren. Daher gilt dort: Auch für Hunde muss ich bremsbereit sein. Die Frage ist nur: Was ist, wenn mein Hintermann nicht genug Abstand hält? Riskiere ich jetzt einen massiven Auffahrunfall oder nehme ich den Aufprall mit dem Hund in Kauf? Hier ist es schwer, in Sekundenbruchteilen die richtige Entscheidung zu treffen. Fakt ist, dass ein möglicher Schaden definitiv auf den Hundehalter zurückfällt. Der Auffahrunfall an sich kann im Einzelfall hingegen beim auffahrenden Autofahrer haften bleiben, wenn er nicht genug Abstand eingehalten hat.

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