Bestattung von Mensch und Tier – nur eine verrückte Idee?

Publiziert am Dienstag, 1. September 2015 von Manfred Weiblen

Bei rund 30 Millionen Haustieren ist es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis sich die ersten Menschen gemeinsam mit ihrem geliebten Haustier bestatten lassen möchten. Nach dem Bestattungsrecht ist so etwas auch nicht verboten, aber ausdrücklich erlaubt war bis jetzt auch nicht. In zwei deutschen Städten ist diese gemeinsame Bestattung nun möglich. Fortan können Mensch und Tier in Koblenz und Essen gemeinsam beigesetzt werden. Kirchenvertreter wehren sich noch gegen diese gemeinsame Bestattung, dürften damit aber kaum Erfolg haben.

Einäscherung ist zwingend notwendig

Natürlich gibt es für die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier auch bestimmte Regelungen. So ist es nicht möglich, dass in einem gemeinsamen Grab zuerst das Haustier beigesetzt wird. Es gilt: Erst wird der Mensch beigesetzt, dann das Haustier. Die Einäscherung ist dafür zwingend notwendig, die Beisetzung muss in einer Urne erfolgen. Dabei gilt es natürlich auch die Würde der anderen beigesetzten Menschen zu beachten. Dafür gibt es in Essen einen separaten Bereich für Mensch-und-Tier-Gräber, die mit Hecken von den anderen Grabfeldern getrennt sind. Schließlich muss die Pietät gewahrt bleiben. Sicherlich wird diese Form der Bestattung auch durch andere Städte angeboten, stehen doch in unzähligen haushalten die Urnen von verstorbenen Tieren.

Dabei ist die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier, noch dazu in getrennten Urnen, vergleichsweise unspektakulär: In Gelsenkirchen können sich jetzt schon Schalke-Fans auf einem Friedhof beisetzen lassen, der das Format eines Stadions hat. In England können sich Fußballs-Fans sogar mit ihrer Urne hinter der Torlinie beisetzten lassen. Was spricht also dann noch für eine gemeinsame Beisetzung von Menschen und Tieren?

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