Das Vermächtnis für die Haustiere

Publiziert am Donnerstag, 29. Mai 2014 von Manfred Weiblen

Viele ältere Mitmenschen genießen es, wenn sie die letzten Jahre ihres Lebens von einem treuen Freund begleitet werden – das ist oftmals in Gestalt eines Hundes, einer Katze oder eines Vogels der Fall. Sie sind immer treu und wenden sich nicht vom Menschen ab. Der Tod des Menschen ist für das Tier auch eine Herausforderung. Herrchen oder Frauchen ist nicht mehr da. Wer soll jetzt die Fürsorge übernehmen? Gut, wenn Verwandte sich des Tieres annehmen. Schlecht hingegen, wenn die tierischen Hausgenossen anschließend im Tierheim landen.

Auf unverhoffte Ereignisse reagieren

Der Tod kann ganz plötzlich eintreten. Ein Unfall oder ein Herzinfarkt reißt einen Menschen mitten aus dem Leben. Auf einmal ist der Hund, die Katze oder der Vogel alleine. Im ungünstigsten Fall ahnt kein Mensch, dass der Verstorbene zu Hause noch Tiere versorgt und gepflegt hat. Vor allem, wenn sich das Unglück außerhalb der eigenen vier Wände ereilt hat. Es ist sinnvoll, beim eigenen Vermächtnis nicht nur an die Verwandten zu denken, sondern auch an das geliebte Haustier. Ein Zettel in der Geldbörse kann helfen, auf die Situation zu Hause hinzuweisen. Schreiben Sie auf, welche Tiere sich in Ihrer Wohnung befinden, damit Polizei und Rettungsdienst darauf aufmerksam werden und die Verwandten über die Umstände informieren können. In der Wohnung können Sie in der Nähe des Eingangs ein Plakat aufhängen, auf dem Sie Ihre Mitbewohner aufzählen. Bei einem Rettungseinsatz in der Wohnung verkriechen sich Katzen und auch Hunde gerne mal in abgelegene Ecken, sodass die Retter nicht auf sie aufmerksam werden.

Ein Vermächtnis im Testament

Anders als in vielen Filmen dargestellt, können Haustiere in Deutschland nicht erben. Sie können Ihrem Liebling also nicht Ihren Besitz hinterlassen, um die Versorgung bis zu dessen Ableben sicherzustellen. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihr Testament ein Vermächtnis aufzunehmen. Sie bestimmen darin, wer z. B. für die Katze oder den Hund sorgen soll, als Bedingung, das Erbe anzutreten. Durch einen Testamentsvollstrecker kann geprüft werden, ob Ihre Auflagen in dem Vermächtnis auch eingehalten werden.

Ein Tierheim kann ebenfalls bedacht werden

In vielen Fällen hinterlassen die Verstorbenen keine Angehörigen. Was nun mit dem Haustier? Hier kann z. B. ein Tierheim in das Vermächtnis mit aufgenommen werden. Das ist nicht unüblich und viele Tierheime machen es sich zur Aufgabe, für die Haustiere zu sorgen, sie zu pflegen und schnellstmöglich in gute Hände abzugeben. Das Vermächtnis kommt nach der Erfüllung der Auflagen dem entsprechenden Tierheim zugute. Wichtig ist dabei, dass in dem Vermächtnis die vollständige Bezeichnung des Tierheimes benannt wird.

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