Die Hundeoperationsversicherung von Petplan - ein neuer Anbieter auf dem Markt

Publiziert am Mittwoch, 11. Februar 2015 von Manfred Weiblen

Es ist im ersten Moment tragisch, wenn Ihr Hund sich beim Spielen eine Pfote bricht oder nach dem Fressen eine Magendrehung erleidet. Schnelle Hilfe ist erforderlich, eine Operation durch den Tierarzt ist notwendig, um die Gesundheit Ihres Hundes oder sogar das Leben zu retten. Sie haben jetzt keine Zeit mehr, sich über die Kosten einer Operation Gedanken zu machen, schließlich soll Ihr treuer Freund ja schnell wieder gesund werden. Für solche bietet die Hundeoperationsversicherung wichtigen finanziellen Rückhalt, so dass Sie ohne Bedenken die Tierarztrechnung bezahlen können. Zu den bisher etablierten Anbietern wie AGILA, Allianz, Helvetia und Uelzener gesellt sich nun auch Petplan.

Hinter Petplan steckt ein großer Name

Das Unternehmen Petplan Deutschland, beziehungsweise die Tiergarant Versicherungsdienst GmbH ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen Veterfina B. V. Das Unternehmen ist weltweit der größte Anbieter von Tierkrankenversicherungen. Seit Mitte 2014 ist Petplan nun auch auf dem deutschen Markt eingestiegen und ist eine gute Ergänzung zu den bereits vorhandenen Angeboten der alt eingesessenen Versicherer. Im Juli 2014 hat das Verbrauchermagazin die Leistungen der Tierkrankenversicherer gewertet. Dabei konnte Petplan auf Anhieb in einigen Bereichen den ersten Rang zusammen mit der AGILA belegen.

Welche Leistungen übernimmt die Hundeoperationsversicherung von Petplan?

Im Falle einer notwenigen Operation erstattet die Hundeoperationsversicherung bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Je nach Dringlichkeit und Aufwand der Operation werden die Tierarztkosten bis zum zweifachen oder dreifachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte übernommen. Die Wahl des Tierarztes steht Ihnen frei, ebenso die Wahl der Tierklinik, in der Ihr Hund operiert werden soll. Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Auslandsaufenthalt von bis zu drei Monaten.

Welche Besonderheiten sind bei der Hundeoperationsversicherung zu beachten?

Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, spielt das bei der Antragstellung noch keine Rolle. Bei der ersten Operation muss aber ein Chip vorhanden sein. Sie können diesen Chip beim nächsten Tierarztbesuch einsetzen lassen, dafür erstattet Ihnen Petplan die Kosten.

Im Falle einer Operation wird nicht unmittelbar eine Selbstbeteiligung erhoben. Reichen Sie eine Rechnung ein, wird davon ein Selbstbehalt von 40 Euro abgezogen. Sie können aber auch mehrere Rechnungen zusammenfassen und somit den Selbstbehalt reduzieren. Nehmen Sie hingegen einen Aufschlag von zwei Euro auf den Monatsbeitrag in Kauf, so reduziert sich der Selbstbehalt je eingereichter Rechnung auf 20 Euro. Auch hier gilt: Werden mehrere Rechnungen zusammen eingereicht, so fällt dieser Selbstbehalt nur einmal an.

Diese Leistungen bietet die Hundeoperationsversicherung noch zusätzlich

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen tragen dazu bei, dass das Risiko von Krankheiten gemindert wird. Daher erstattet Petplan bis zu 70 Euro jährlich für solche Maßnahmen, auch in Zusammenhang mit einer Blutuntersuchung. Die Wartezeit beträgt 30 Tage. In dieser Zeit werden keine Kosten für eine Operation übernommen. Die Folgekosten von Krankheiten oder Verletzungen, die sich in der Wartezeit ereignen, sind ebenfalls noch nicht erstattungsfähig. Ausnahme bilden die Vorsorgekosten wie Impfungen oder auch das Einsetzen eines Chips. Diese Kosten werden auch innerhalb der Wartezeit erstattet.

Erbliche Gebrechen bei Hunden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Einige Hunderassen weisen erblich bedingt und durch die Züchtung Fehlentwicklungen auf, die mit hoher Wahrscheinlich zu einer Erkrankung führen und damit auch entsprechende Tierarztkosten verursachen. Da diese Krankheiten nicht unvorhersehbar sind, übernimmt Petplan auch nicht die Kosten einer eventuell notwendigen Operation. Hier ist einmal aufgeführt, welche Behandlungen vom Versicherungsschutz in der Hundeoperationsversicherung ausgeschlossen sind.

Bei Möpsen, Englischen und Französischen Bulldoggen sind Erkrankungen, die an den Luft-. und Atemwegen entstehen können, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bedingt durch die Züchtung haben diese Hunderassen extrem verkürzte Nasen. Dabei kommt es häufig zu Atemproblemen und in der Folge sogar zu Kreislaufzusammenbrüchen. Ebenso sind Krankheiten speziell an den Knien einschließlich der Gelenke ausgeschlossen. Diese Hunderassen leiden vermehrt unter einer Fehlbildung der Kniegelenke, dabei liegt die Kniescheibe nicht richtig im Kniegelenk. Eine Operation ist in diesem Fall schon fast vorhersehbar. Ebenso sind beim Shar-Pei alle Erkrankungen an den Augen nicht versichert.

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