Wenn Haustiere mit ins Grab dürfen
Für viele Menschen sind Haustiere wie ein Familienmitglied. Besonders ältere Menschen möchten nicht auf die Nähe von Hunden, Katzen oder Vögel verzichten. Sie bringen Lebensfreude in den oft tristen Alltag und sorgen somit für ein bisschen Abwechslung. Selbst wenn die Rente nicht immer zum Leben reicht, das Haustier bleibt an der Seite von Herrchen und Frauchen. Der Tod eines Haustieres ist für diese Menschen eine schwierige Zeit, vor allem für allein stehende Menschen. Da wird das Geld zusammengekratzt, um den Hund, der Katze oder dem Hasen einzuäschern und in einer Urne aufzubewahren. Die Liebe zu Haustieren geht so weit, dass viele Menschen mittlerweile ihren Liebling nach dem eigenen Ableben mit ins Grab nehmen.
Bistum Aachen stimmt Tierbestattung zu
Vor kurzem ist ein Rentner in Grefrath (Nordrhein-Westfalen) verstorben. Sein Dackel Muck ist bereits vor ihm gegangen und wurde von seinem Herrchen eingeäschert und in einer Urne aufbewahrt. Nun hat das Bistum Aachen einer gemeinsamen Bestattung zugestimmt. Eine entsprechende Änderung wurde in der Satzung des katholischen Friedhofes im Ortsteil Mühlhausen zugestimmt. Die Beisetzung findet allerdings nicht zeitgleich statt, die Urne des Dackels wird zeitversetzt dem Grab beigegeben. Nach den Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen Haustiere nur eingeäschert im Grab beigesetzt werden. Darüber hinaus hat sich auch das Bistum Köln geäußert, man werde sich mit der Grabbeigabe von Haustieren befassen. Schön für den Rentner – er hatte bei seinem Ableben die Gewissheit, dass sein treuer Vierbeiner mit ihm wieder vereint wird.
In Nordrhein-Westfalen wurde Friedhöfe für Mensch und Tier im Juni 2015 genehmigt
Die rot-grüne Landesregierung hat im Juni 2015 der gemeinsamen Beisetzung von Menschen und ihren Haustieren zugestimmt. Nach eingehender Prüfung des Bestattungsgesetzes wurde grünes Licht gegeben. Der erste Mensch-Tier-Friedhof entstand in Essen. Auf einem abgegrenzten Teil des Friedhofes in Frintrop wurde ein Grabfeld geschaffen. In den sogenannten Freundschaftsgräber können die Urnen beigesetzt werden. Insgesamt sechs Urnen, davon maximal zwei für Menschen, finden in den Freundschaftsgräbern Platz. Auch hier gilt aber: Eine gemeinsame Trauerfeier wird es nicht geben. Das Haustier wird als Grabbeigabe später beigesetzt. Ebenso muss zuvor die getrennte Einäscherung erfolgt sein. Durch die Gesetzesänderung können in Nordrhein-Westfalen auch andere Friedhofsträger die Beisetzung von Haustieren und Herrchen und Frauchen ermöglichen.
Zuspruch in der Bevölkerung für die gemeinsame Bestattung
Es schadet niemanden, wenn das Haustier mit Herrchen oder Frauchen ins Grab geht. Schließlich werden die Haustiere dafür ja nicht extra getötet. Wir leben in einem Land mit Religionsfreiheit und Tiere sind ja schließlich auch von Gott erschaffen worden. So äußern sich viele Menschen zu diesem Thema. Bei einer Umfrage einer Hamburger Zeitung kam es bei rund 1.000 Stimmen zu einem deutlichen Zuspruch. Immer rund 87 Prozent aller Umfrageteilnehmer hielten die gemeinsame Bestattung für eine gute Idee. Warum sollen Haustiere, die ihrem Herrchen und Frauchen im Alltag stets eine große Bereicherung waren, im Tod von ihnen getrennt werden.
Dritter Mensch-Tier-Friedhof soll in Forst (Brandenburg) entstehen
Bislang gibt es in Deutschland zwei Mensch-Tier-Friedhöfe, in Essen und in Braubach bei Koblenz. In Forst in der Lausitz soll nun ein dritter Friedhof hinzukommen. Der Hauptfriedhof dort hat eine Fläche von 15 Hektar. Die Lücken wurden durch den sich ändernden Bestattungsgeist immer größer. Ein Umdenken war erforderlich. Ein Teil der freien Fläche soll nun für die gemeinsame Bestattung von Menschen und Tieren genutzt werden. Hier wird das Haustier ebenfalls eingeäschert in einer Urne dem Grab von Herrchen und Frauchen beigesetzt.
Die Bestattung von Haustieren ist archäologisch belegt
Bereits vor 12.000 Jahren wurde Haustieren gemeinsam mit dem Menschen beigesetzt. Entsprechende Funde wurden von Archäologen auf dem heutigen Gebiet Israels gemacht. Bereits vor 10.000 Jahren schon wurden auf Zypern Katzen als Haustiere gehalten, auch hier erfolgte eine gemeinsame Bestattung. In Ägypten wollten viele Menschen auch nach dem Tod nicht auf ihre Haustiere verzichten. Diese wurde mumifiziert und mit ins Grab gegeben. Selbst noch im Mittelalter war die Bestattung von Pferden und Jagdhunden zusammen mit ihrem Herrchen nicht ungewöhnlich. Was spricht also dagegen, dass Tiere nach ihrem Ableben gemeinsam mit Herrchen und Frauchen die letzte Ruhe antreten? Eigentlich überhaupt nichts – selbst die Kirchenverbände erheben hier keinen Einspruch. Warum auch – es sind ja schließlich Gottes Geschöpfe.