Hundegesetz in Niedersachsen: Hundeführerschein rückt näher

Publiziert am Freitag, 12. April 2013 von Manfred Weiblen
Richterhammer

In Niedersachsen wird ab dem 1. Juli 2013 für neue Hundefreunde ernst: Ab diesem Zeitpunkt müssen Ersthundehalter den Hundeführerschein nachweisen. Damit wird eine Forderung nach besserer Tierhaltung erfüllt. Tierschutzverbände sehen diese Regelung durchaus positiv.

Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis

Wer sich also über die Anschaffung eines Hundes konkrete Gedanken macht, muss sachkundig zum Thema Hundehaltung machen. Noch vor der Anschaffung des Hundes muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Darin werden z. B. Kenntnisse zu den Themen Erziehung, Aggression, Haltung oder Pflege abgefragt.

Die praktische Prüfung muss nicht sofort abgelegt werden. Dafür können sich die frischgebackenen Hundehalter vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zu einem Jahr Zeit lassen. Abgenommen werden kann die Prüfung von Personen, die als sachkundig gelten. Dazu gehören z. B. Tierärzte mit einer entsprechenden Fachausbildung oder auch zertifizierte Leistungsrichter von Hundesportverbänden.

Schutz für Hunde und Menschen

Neue Hundehalter, die in den vergangenen zehn Jahren bereits einen Hund über einen Zeitraum von ununterbrochen zwei Jahren gehalten haben, müssen den Hundeführerschein nicht nachweisen. Hundeexperten vertreten die Meinung, dass jeder Hund ein Kampfhund sein kann, wenn er nicht richtig erzogen ist. Mit dem Hundeführerschein soll nicht somit nicht nur die Haltung der Hunde in Niedersachsen verbessert werden, der Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen Hundeattacken steht hier mit im Fokus.

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