Hundehaftpflicht: Situationen, die zum Nachdenken anregen …

Publiziert am Donnerstag, 30. März 2017 von Manfred Weiblen
Hund zerbeißt einen Schuh

Einen Hund anzuschaffen ist die eine Sache. Ihn richtig zu versichern ist ein anderer Punkt. Viele Hunde werden von ihren neuen Familien schon als Welpe angeschafft. Sie sind ja noch so süß und richten in den eigenen vier Wänden so manches Missgeschick oder auch Unheil an.

Darüber werden Sie das eine oder andere Mal schmunzeln. Dabei dürfen Sie nie vergessen, dass solche Missgeschicke auch außerhalb der eigenen vier Wände geschehen können. Wer bezahlt dann den Schaden, wenn es Außenstehende trifft? Was ist, wenn Sie mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden?

Der ist doch so klein, der tut nichts

Das ist so ziemlich der größte Irrtum, dem so mancher Hundefreunde unterliegt, wenn der kleine Vierbeiner erst einmal zu Hause angekommen ist. Dabei haben kleine Hunde sozusagen den Schalk im Nacken, wenn es um das Entdecken ihrer neuen Umgebung geht. Ist erst einmal der Schaden eingetreten, dann stehen Sie als Hundehalter in der Haftung – ohne Wenn und Aber. Die Schuld liegt bei Ihnen, da die Haltung eines Hundes unter die sogenannte Gefährdungshaftung fällt. Sie schaffen quasi mit Ihrem Hund eine legale Gefahrenquelle, für die Sie auch im vollen Umfang die Haftung tragen. In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht daher bereits eine Pflichtversicherung, in anderen Ländern besteht für kleinere Hunde noch keine Versicherungspflicht.

Unfälle oder Missgeschicke können sich jederzeit ereignen

Da mag die Erziehung Ihres Vierbeiners noch so weit gediegen sein, letztendlich ist der Hund ein Tier und folgt ab und zu seinen tierischen Instinkten. Da hilft kein Rufen oder Rennen, Ihr Hund setzt jetzt einfach seinen Kopf durch. Sie sind mit Ihrem Liebling unterwegs, dabei begegnet Ihnen ein Radfahrer. Das ungewohnte Gefährt weckt das Interesse Ihres Hundes. Trotz der Leine schafft er es, dem Radfahrer vor die Räder zu laufen. Dieser stürzt und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Auf Sie kommen nun Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe zu. Diese setzen sich unter anderem aus den Kosten für die Heilbehandlung, Schmerzensgeld oder auch Verdienstausfall zusammen. Das kann je nach Schadenshöhe ohne die Absicherung durch die Hundehaftpflicht sogar in die Privatinsolvenz führen.

Das Ende der Urlaubsfreude

Mittlerweile sind Hunde im Urlaub gern gesehene Gäste. Viele Vermieter von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen lassen das Mitnehmen des Hundes zu. Gut für Sie, denn Ihr Hund fühlt sich natürlich auch dort wohl, wo Sie sich wohlfühlen. Dabei kann Ihr Hund natürlich die Gelegenheit nutzen, den Urlaubsort auf seine eigene Art und Weise zu erkunden. Stellen Sie sich einfach mal vor, Sie fahren nur kurz zum nahe gelegenen Supermarkt und lassen Ihren Liebling für den Moment in der Ferienwohnung. In dieser Zeit beschäftigt er sich so richtig intensiv mit dem Sofa, das nachher nur noch für den Sperrmüll taugt. Ihr Vermieter wird entsprechend Schadensersatz fordern. Das sind bei einem Sofa zwar keine weltbewegenden Beträge, aber die Urlaubskasse ist dadurch erst einmal dezimiert. Besser ist, wen sich Ihre Hundehaftpflicht um den Schaden kümmert.

Vorsicht in der Dunkelheit

Hunde müssen unter Umständen auch mal des Nachts raus oder im Winter nach Einbruch der Dunkelheit. Wenn Sie direkt in der Nähe Ihres Hauses auf die Wiese können, ist das prima. Manchmal ist der nächstmögliche Ort zum Erleichtern nicht mal eben um die Ecke. Hunde sind für andere Verkehrsteilnehmer nur sehr schwer wahrnehmbar. Autofahrer müssen nicht damit rechnen, dass auf einmal Ihr Hund über die Straße rennt. Verursacht der Autofahrer durch sein Bremsmanöver einen Verkehrsunfall, stehen Sie als Hundehalter wiederum in der Haftung. Hier verhält es sich ähnlich wie mit dem Schaden des Radfahrers: Ein Unfall im öffentlichen Straßenraum kann erhebliche Kosten aufwerfen, für die Sie aufkommen müssen. Auch in diesem Fall dürfte ohne die Hundehaftpflicht ein solcher Schaden zum finanziellen Ruin führen.

Ich muss leider draußen bleiben

Damit ist nicht der Zutritt Ihres Hundes zum Supermarkt, Bäcker oder Metzger gemeint. Nein, vielmehr betrifft das den Besuch von Hundeschulen, Tierpensionen oder auch de Ferienwohnung im Urlaub. So gut wie alle Betreiber möchten mittlerweile eine Hundehaftpflicht nachgewiesen bekommen. Der Grund dafür ist eigentlich naheliegend: Allein die Haftung im Schadensfall selber sagt noch nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich für einen Schaden aufkommen können. Die Hundehaftpflicht soll sicherstellen, dass Sie nach dem Schaden tatsächlich finanziell Schadensersatz leisten können.

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