Hundehaltung im Auto? Deutliche Absage durch das Verwaltungsgericht Stuttgart

Wer als Hundehalter dauerhaft seinen Hund im Auto hält, kann sich vor Gericht eine Menge Ärger einhandeln. Das Auto ist nun einmal kein Aufenthaltsort für einen Hund und widerspricht jeglichen üblichen Haltungsmethoden. Hunde brauchen Auslauf und das auch mehrmals am Tag. Allein die Begründung, den Hund mit zur Arbeitsstelle zu nehmen und zwischendurch Auslauf zu gewähren, reicht nicht aus.
Warum musste sich erst ein Gericht mit dem Fall beschäftigen?
Eine Weimaraner-Hündin wurde viermal in der Woche von ihrem Herrchen mit zur Arbeit genommen. Dort musste sie im Auto täglich acht Stunden ausharren – die Fahrt zur Arbeit und nach Hause noch gar nicht mitgerechnet. Das Gesetz verlangt aber eine artgerechte Haltung, die auch einen gewissen Bewegungsspielraum bietet. Das ist nach Auffassung des Landratsamtes Ludwigsburg, das hier eine Entscheidung treffen musste, nicht gegeben. Gegen diesen Beschluss klagte der Hundehalter, bekam aber vom Verwaltungsgericht Stuttgart eine Abfuhr erteilt.
Das Auto ist kein geeigneter Aufenthaltsort für Hunde
In den meisten Fällen tritt so ein Problem auf, wenn Hundehalter den Hund z. B. bei einem Einkauf im Auto belassen. Die Unterbringung eines Hundes im Auto während der arbeitsbedingten Abwesenheit ist aber so etwas wie ein Novum. Im Auto gibt es keinen Platz, der Hund ist den Witterungsverhältnissen, auch wenn das Auto geschlossen ist, schonungslos ausgeliefert. Das ist im Sommer der Fall, wenn die Sonne auf das Fahrzeug prallt. Aber auch im Winter sinken im Fahrzeuginneren die Temperaturen so drastisch ab, dass Hunde sich dort beim besten Willen nicht mehr wohlfühlen. Man kann in einem solchen Fall getrost von Tierquälerei sprechen. Wer mit Auto und Hund in den Urlaub fährt, sollte einfach unterwegs mehrere kurze Bewegungs- und Spielpausen einlegen.
Ärger für Hundehalter kann groß werden
Wer seinen Hund im Auto belässt und in damit bewusst einer gesundheitlichen Gefährdung aussetzt, kann sich eine Menge Ärger einhandeln. Nicht selten werden Passanten auf den Vorgang aufmerksam und informieren Ordnungsamt oder Polizei. Ist der Hund in einer sichtbar schlechten Verfassung, muss auch schnell mal eine Seitenscheibe dran glauben. Neben dem Verfahren, das wegen Tierquälerei eingeleitet wird, kommen noch die Kosten für die beschädigte Seitenscheibe dazu.
Im Extremfall drohen hohe Strafen
Das Tierschutzgesetz spricht eine deutliche Sprache: Kommt ein Hund wegen der Unterbringung im Fahrzeug ums Leben, dann drohen Strafen bis zu 25.000 Euro oder sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe. In einem Fall wurde die Haftstrafe ohne Bewährung gegen einen nicht vorbestrafen Hundehalter ausgesprochen, darüber hinaus wurde ein lebenslanges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Daneben drohen noch Kosten für den Einsatz von Polizei oder Ordnungsamt. Einen Hund im Auto einzusperren und seine gesundheitliche Gefährdung in Kauf zu nehmen, ist kein Kavaliersdelikt. Im Fall der Weimaraner-Hündin kam der Hundehalter noch glimpflich davon. Ihm wurde lediglich unter Androhung eines Zwangsgeldes von 400 Euro untersagt, diese fragwürdige Unterbringung noch einmal vorzunehmen.