Keine einheitlichen Regelungen für Hundehalter in Deutschland – vielerorts gibt es Verwirrung
Für die mehr als 10 Mio. Hundehalter gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung zum Thema Versicherungsschutz, Meldepflicht oder auch Kennzeichnung. Seit der Umsetzung der zweiten Stufe des Hundegesetzes in Niedersachsen am 1. Juli 2013 ergeben sich viele Fragen, weil jedes Bundesland und auch die meisten Kommunen ganz unterschiedlich mit der Hundehaltung umgehen. Mittlerweile regt sich auch in Schleswig-Holstein die Politik, um das Hundegesetz neu zu überdenken.
Meldepflicht in Niedersachsen
Besonders groß ist die Irritation bei den Hundehaltern in Niedersachsen. Obwohl viele Hundefreunde ihre Tiere bereits in zentralen Registern gemeldet haben, muss nun eine erneute Meldung in einem zentralen Landesregister erfolgen. Gleichzeitig ist nun für Hundehalter der Sachkundenachweis Pflicht, wenn sie nicht bereits in der Vergangenheit über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen Hund besessen haben. Dennoch halten Experten das Hundegesetz in Niedersachsen für das Beste in Deutschland.
In Schleswig-Holstein will die FDP das Hundegesetz reformieren
Dass von großen Hunden nicht immer eine Gefahr ausgehen muss, nimmt die FDP nun zum Anlass und wagt einen Verstoß zur Reform des Hundegesetzes. Die Rassenliste soll abgeschafft werden, einen Hundehaftpflicht sollen nach den Vorstellungen der FDP alle Hundehalter nachweisen. Mit dem geforderten Sachkundenachweis soll erreicht werden, dass die Hundehalter sich mit dem Thema Haltung von Hunden und dem Tierschutz auseinandersetzen.
Große Hunde sollen in München an die Leine
Viele bayerische Großstädte haben für große Hunde mittlerweile den Leinenzwang angeordnet, nun folgt auch die Metropole München. Alle Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimeter sollen künftig in der Innenstadt, in Fußgängerzonen, Parks und in der Nähe von Spielplätzen an die Leine. Protest wird von vielen Seiten laut, eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Ingolstadt, Schweinfurt und Regensburg. Eine generelle Leinenpflicht wird aber von den Stadtobersten abgelehnt, da sonst im Sinne des Tierschutzes diverse Freiflächen ausgewiesen werden müssten, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten und den Bewegungsdrang der Hunde nicht zu sehr einzuschränken.
Bundesweite Regelungen zur Hundehaltung wurden abgelehnt
Von Tierschützern wurden in der Vergangenheit die Forderungen zu einer einheitlichen Regelung zum Thema Hundehaltung laut. Durch die unklaren Regelungen werde dem Handel mit Hunden aus Osteuropa Vorschub geleistet. Die Tierschützer sehen vor allem darin Probleme, dass der Markt in Deutschland mit Billigwelpen aus dem Ausland überschwemmt wird, die zudem größtenteils auch noch krank eingeführt werden, da die Zucht in Osteuropa unter den unwürdigsten Bedingungen stattfindet.