Kostenschutz für schwere Fälle - die Katzenoperationsversicherung

Publiziert am Samstag, 14. Juni 2014 von Manfred Weiblen
Untersuchung beim Tierarzt

Für uns Menschen ist es selbstverständlich, dass wir bei einer Erkrankung zu Arzt gehen und anschließend die Kosten in der Regel mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Wenn die Katze erkrankt und oder durch einen Unfall so schwer verletzt wird, dass eine Operation notwendig wird, muss Herrchen oder Frauchen die Kosten für den Tierarzt selber bezahlen. Damit im Fall der Fälle nicht lange über den finanziellen Aspekt nachgedacht werden muss, bietet die Katzenoperationsversicherung einen umfassenden Kostenschutz für die Rechnung des Tierarztes.

Neugier und Spieltrieb – die unterschätzte Gefahr

Die Katze ist ein sehr verspieltes Wesen und erforscht gerne auch mal Gegenstände, die für sie nicht geeignet sind. Darunter können auch z. B. Kleinteile aus Kunststoff fallen wie eine Überraschungseifigur. Wenn die Katze diesen Gegenstand verschluckt, ist eine Operation dringend notwendig, da sonst ein Darmverschluss droht, der tödlich enden kann. Eine solche chirurgische Maßnahme wird von der Katzenoperationsversicherung getragen. In den Kosten waren u. a. enthalten der Klinikaufenthalt, Infusionen, Injektionen, Röntgenaufnahmen, Dauertropf, Enterostomie und Laborkosten.

Wenn der Streit unter Katzen zu Verletzungen führt

Eine Rauferei unter Katzen in der Nachbarschaft bleibt in manchen Fällen nicht ohne Folgen. Teilweise werden die Revierstreitigkeiten mit viel Biss ausgetragen. Auch die Tatzen und Krallen kommen hier sehr aktiv zum Einsatz. Wenn dabei mal ein Auge verletzt wird, kann schon ein medizinischer Eingriff notwendig werden. Daher sollte dieses Risiko immer mit der Katzenoperationsversicherung ausreichend abgedeckt sein. Denn die sprichwörtlichen neun Leben der Katze verdanken die Stubentiger auch ab und zu mal dem Tierarzt.

Diese Versicherungen übernehmen die Operationskosten Ihrer Katze:

AGILA:

Bereits ab der neunten Lebenswoche können Sie Ihren Liebling bei der AGILA versichern. Zwei verschiedene Tarife können Sie auswählen, die wesentlichen Unterschiede liegen in der Erstattung. Während im Tarif Basis die Operationskosten Ihrer Katze auf 1.600 Euro im Jahr begrenzt sind, übernimmt der Tarif Exklusiv diese Kosten in unbegrenzter Höhe. Die Erstattung erfolgt generell bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT).

Helvetia:

In dem Tarif PetCare OP ist Ihre Katze ab dem dritten Lebensmonat versichert. Allerdings fällt hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent an. In Notfällen übernimmt die Helvetia die Tierarztrechnung bis zum dreifachen Satz der GOT. Die Begrenzung liegt bei 2.000 Euro im Jahr.

Uelzener

Beim Katzen-OP-Schutz der Uelzener sind die Kosten für eine Operation der Katze unbegrenzt versichert. Es fällt keine Selbstbeteiligung an, die Erstattung erfolgt bis zum zweifachen Satz der GOT. Versicherungsschutz besteht bereits ab dem dritten Lebensmonat.

Veröffentlicht unter Katze, Versicherungen