Pferdehaftpflichtversicherung – so sichern Sie sich für den Schadensfall ab

Publiziert am Dienstag, 5. Mai 2015 von Manfred Weiblen
Junges Mädchen auf dem Pferd

Als Pferdefreund investieren Sie viel Zeit und Geld in Ihren vierbeinigen Liebling. Sie sitzen im Sattel und genießen die Natur oder Sie beschäftigen sich regelmäßig mit Ihrem Pferd, Pony oder Fohlen. Natürlich bringt dieses Hobby auch einige Kosten mit sich. Neben Futter und Pflege kostet tierärztliche Untersuchungen Geld. Gut, dass es für Pferde noch keine Steuer gibt wie für Hunde. Eines müssen Sie bei allen Ausgaben dennoch berücksichtigen: Sind Sie im Schadensfall ausreichend abgesichert? Was ist, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht? Haben Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung oder müssen Sie selber in die eigene Tasche greifen?

Die Pferdehaltung ist eine legale Gefahrenquelle

Das klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber entspannt zu betrachten. Wenn Sie ein Pferd halten, schaffen Sie in den Augen des Gesetzgeber eine legale Gefahrenquelle: Keine Sorge, den Haltern von Hunden geht es nicht anders. Die sich daraus ergebende Haftung nennt der Gesetzgeber Gefährdungshaftung. Sie tragen also die Schuld, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht. Dabei muss der Geschädigte nicht einmal die Schuld beweisen, aus der Gefährdungshaftung ergibt sich die Schuldfrage automatisch. Natürlich können Sie sich gegen ein solches Risiko absichern. Dafür benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, genauer gesagt, die Pferdehaftpflichtversicherung. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet nämlich nicht für Schäden, die aus der Haltung eines eigenen Pferdes entstehen können.

Welche Schäden sind typisch für Pferde?

Pferde sind vom Wesen her Fluchttiere und neigen dazu, in manchen Situationen schreckhaft zu reagieren. Das Pferd bäumt sich auf, es scheut oder es tritt aus. Das kann schon der Fall sein, wenn ein Auto zu schnell während des Ausrittes im Pferd vorbeifährt. Natürlich können auch jederzeit bei der Pflege, beim Ausführen oder auf der Weide Schäden passieren. Das Pferd tritt gegen eine Autotür eines abgestellten Fahrzeuges, es verletzt einen Artgenossen auf der Weide oder zerbeißt im Stall eine Satteldecke eines anderen Pferdes. In diesen Fällen stehen Sie als Pferdehalter in der Haftung und müssen für den Schaden aufkommen. Eine Satteldecke mag ja noch eigener Tasche zu ersetzen sein. Was ist aber, wenn Ihr Pferd durch einen Tritt jemanden verletzt? Die Krankenkasse oder die Krankenversicherung des Geschädigten wird sicherlich mit Regressansprüchen auf Sie zukommen. Dann geht es ins Eingemachte – dafür benötigen Sie die Pferdehaftpflichtversicherung. Einer der kuriosesten Schadensfälle in der Vergangenheit: In Remscheid wurde eine Pferdehalterin zu 4,300 Euro Schadensersatz verurteilt, weil Ihr Pferd auf der Flucht einen Polizeiwagen massiv beschädigt hat. Kratzer am Dachholm, an beiden Türen und auf der Motorhaube waren nach der Flucht zu verzeichnen.

Die Reitbeteiligung ist ebenfalls über die Pferdehaftpflichtversicherung geschützt

Der Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung gilt nicht nur für Sie als Eigentümer des Pferdes. Darüber sind auch alle anderen Personen abgesichert, die mit Ihrem Pferd Umgang haben. Dazu gehören auch andere Reiter, die sporadisch im Sattel sitzen oder auch Ihre Reitbeteiligung. Es kann ja immer mal passieren, dass das Pferd auf einem Ausritt scheut und Sie selber nicht im Sattel sitzen. Die Haftung liegt nicht bei Ihrer Reitbeteiligung, sondern bei Ihnen, sofern sich der Schaden durch die Verwirklichung der Tiergefahr ereignet hat. Hier ist aber Vorsicht geboten: Nicht jeder Schaden im Rahmen einer Reitbeteiligung ist versichert. Ruft Ihre Reitbeteiligung den Schaden fahrlässig selber hervor, haftet diese unter Umständen selber. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Reitbeteiligung Ihr Pferd beim Überqueren einer Straße nicht festhält und es dabei zu einem Unfall kommt. Dazu gehört auch, dass ein erfahrener Reiter durchaus eine Mitschuld trägt, wenn er sich von hinten einem scheuen Pferd nähert, dieses erschreckt und durch einen Pferdetritt verletzt wird. Die Verwirklichung der Tiergefahr muss also immer gegeben sein. Darüber hinaus greift die Gefährdungshaftung auch dann, wenn der fremde Reiter auf eine fehlerhafte Steuerung des Reiters reagiert und es dabei zu einem Schaden kommt.

Welche Schäden deckt die Pferdehaftpflichtversicherung ab?

Generell werden im Rahmen der Pferdehaftpflichtversicherung Schäden abgedeckt, durch die Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Sogenannte Vermögensschäden sind ebenfalls ein Bestandteil Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung. Dieser Aspekt ist nicht ganz unerheblich: Es ist nicht selten, dass sich Pferde nach einem Ausbruch von ihrer Weide auf eine Straße oder sogar Autobahn verirren. Auch wenn nichts passiert: Die daraus resultierende Vollsperrung und die Rettungsaktion durch Polizei oder Feuerwehr kann Sie teuer zu stehen kommen.

Daneben bietet die Pferdehaftpflicht Schutz bei sogenannten Mietsachschäden. Es kann immer mal passieren, dass eine Stalltür zu Bruch geht oder das Pferd im Pferdeanhänger randaliert. So lange es sich dabei nicht um Ihr Eigentum handelt. Müssen Sie für den Schaden aufkommen. Das ist im Rahmen der meisten Tarife in der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Wie bereits beschrieben genießen Ihre Reitbeteiligung und fremde Reiter ebenfalls den Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung. Weideschäden und Flurschäden sind ebenfalls abgesichert, selbst der ungewollte Deckakt durch Ihren Hengst ist durch die Pferdehaftpflicht abgesichert. Bei einem solchen umfangreichen Schutz im Schadensfall ist ein Beitrag knapp 80 Euro zur Pferdehaftpflicht für ein Reitpferd sicherlich keine Fehlinvestition.

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