Rechtsfragen zum Thema Katzenhaltung: Was dürfen Katzenfreunde machen und was nicht?
Rund zwölf Millionen Katzen leben in den deutschen Haushalten. Sie gelten als pflegeleicht, sind anschmiegsame Sofalöwen und eine wunderbare Gesellschaft vor allem für Menschen, die alleine leben. Katzen sind reinliche Tiere und werden in vielen Fällen als reine Wohnungskatzen gehalten. Katzen haben viele Bedürfnisse, denen Katzenfreunde gerecht werden möchten. Wo ist aber die Grenze, wo sich beispielsweise Nachbarn oder sogar Vermieter einschalten dürfen?
Kann die Katzenhaltung durch den Vermieter eingeschränkt werden?
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes können Vermieter Ihnen die Haltung Ihrer Katze nicht ohne weiteres verbieten. Hier muss Ihr Vermieter generell den Einzelfall prüfen, Zwei oder drei Katzen in einer Mietwohnung können schon grenzwertig sein. Geht der Hang schon hin zum Animal-Hording, kann der Vermieter zu Recht die Katzenhaltung untersagen. Im Übrigen muss Ihr Vermieter auch auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Wenn Ihr Mieter von gegenüber an einer Katzenhaarallergie leidet, müssen Sie alles unternehmen, damit Ihr Nachbar nicht durch Ihre Katze beeinträchtigt wird.
Dürfen Sie als Mieter ein Katzennetz am Balkon anbringen oder eine Katzenklappe installieren?
Damit die Katze nicht vom Balkon springen kann, bringen viele Katzenfreunde ein Netz am Balkon an. Das kann unter Umständen zum Streit mit dem Vermieter führen. Er muss in keinem Fall hinnehmen, dass durch das Anbohren von Haltepunkten die Bausubstanz beschädigt wird oder das Netz das Haus nach außen optisch beeinträchtigt wird. Ebenso wenig muss der Vermieter es dulden, wenn in die Balkontür selbstständig eine Katzenklappe eingebaut wird. Denn Schaden, der dadurch entsteht, bleibt beim Mieter hängen.
Wer haftet, wenn die Katze einen Schaden verursacht?
Soviel vorweg: Katzen benötigen keine separate Haftpflichtversicherung wie Hunde oder Pferde. Dennoch stehen Sie als Katzenfreund in der Haftung, wenn es Ihr kleiner Tiger irgendwo in der Nachbarschaft zu dolle getrieben hat und Ihrer Katze der Schaden nachgewiesen werden kann. Das reicht vom Katzenbiss bis hin zu Einschleichen Ihrer Katze in eine fremde Wohnung. Gelangt Ihr Stubentiger über ein geöffnetes Fenster in die Wohnung Ihres Nachbarn und richtet dort Chaos an, so müssen Sie für den Schaden geradestehen. Passieren kann so etwas immer mal bei einer Freigängerkatze, daher können wir Ihnen die Privathaftpflicht wirklich empfehlen. Stellen Sie mal folgende Situation vor: Ihre Katze hat sich in die Nachbarwohnung verirrt. Der Nachbar entdeckt Ihre Katze, sie erschrickt sich und bringt den Flachbildfernseher zu Fall, als sie vom Regal springen möchte.
Dürfen Sie Ihren Liebling im Garten bestatten?
Irgendwann neigen sich die sieben Leben der Katze dem Ende entgegen. Wenn Sie Ihre Katze lieben, werden Sie Ihren kleinen Freund kaum an die Tierkörperverwertung abgegeben. Der Abschied soll schon ein bisschen würdevoller verlaufen. Kein Problem, sagen die Behörden. Die Katzen muss in mindestens einem halben Meter Tiefe beigesetzt werden. Dazu muss sie in einem Material eingehüllt werden, das leicht abbaubar ist. Zu öffentlichen Wegen muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Befindet sich Ihr Garten hingegen in einem Wasserschutzgebiet, so dürfen Sie Ihre Katze in keinem Fall dort beisetzen. Dann ist es besser, wenn Sie Ihren Liebling auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen.