Streit um das Landschaftsschutzgesetz in NRW - wie Reiter sich benachteiligt fühlen

Das Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen soll novelliert werden. Erwartungsgemäß gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Ausgestaltung. Vor allem Pferdefreunde sehen sich mit dem Gesetzentwurf benachteiligt. In dem Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass Reiter künftig keine Hunde mehr mitführen dürfen, um Gefahren für andere Menschen oder Tiere zu vermeiden. Hingegen wird dieser Entwurf durch die Jägerschaft begrüßt. Entsprechend verhärtet sind die Fronten.

Stellen Reiter mit Hunden ein Risiko dar?

Wie in allen Lebensbereichen resultiert das geplante Verbot auf die Rücksichtslosigkeit einer Minderheit. Viele Reitfreunde, die mit ihren Hunden unterwegs sind, verhalten sich verantwortungsvoll. Ein Teil aber hat vom Pferd aus den Hund nicht unter Kontrolle, egal, ob er angeleint ist oder frei läuft. Zu schnell ist die Gefahr gegeben, dass der Hund gerade im Wald oder im Feld anderen Tieren nachstellt oder sogar plötzlich auf einen Menschen reagiert. Vom Pferd aus hat der Reiter natürlich keine Chance mehr, auf das Treiben des Hundes zu reagieren. Das Resultat – Tiere in der freien Wildbahn werden gerissen. Wie gesagt, dieses Fehlverhalten ist nur einer Handvoll Reitern zuzuschreiben, dennoch müssen alle Pferdefreunde bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfes darunter leiden.

Gesetzentwurf soll vor den Sommerferien in Kraft treten

Die Ministeriumssprecherin im Landtag, Tanja Albrecht, sagt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause umgesetzt werden soll. Momentan liegt der Gesetzentwurf bei den Fachausschüssen zur Bewertung vor. Widerstand gibt von Seiten der Reiterverbände. Die Vorsitzende des Aktionsbündnisses Pro Pferd, Carola Schiller, wird mit allen Mittel gegen die Durchsetzung ankämpfen. Dabei steht die enge Kommunikation mit den Politikern im Vordergrund, um die Sichtweise der Reitfreunde darlegen zu können.

Warum sind die Jäger in Nordrhein-Westfalen für den Gesetzentwurf?

Für Jäger, die ihre Hunde mit auf die Jagd nehmen, gilt: Der Hund muss ausgebildet sein. Hingegen brauchen Reiter ihre Pferde nicht ausbilden, es gibt auch keinen Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen. Auch wer noch so unbedarft in der Führung von Tieren ist, darf hoch zu Ross einen oder mehrere Hunde als Begleiter mitnehmen. Das birgt naturgemäß Risiken, wenn das Pferd auf der einen Seite nicht mehr im Zaum gehalten werden kann und auf der anderen Seite der Hund auch noch seine Kapriolen treibt. Das Aktionsbündnis Pro Pferd will hingegen erreichen, dass eine Reiterprüfung absolviert wird. Diese Möglichkeit nutzen jetzt schon viele Reitfreunde, da sie ein weitaus höheres Interesse am sicheren Umgang mit ihrem Hund haben – nicht zuletzt durch das eigene Unfallrisiko. Das ist hingegen bei Spaziergängern mit ihrem Hund nicht gegeben.

Zu enge Auslegung der Gefahren durch Hunde?

Das Reiter auf ihre Hunde weniger schnell reagieren können als Spaziergänger liegt auf der Hand. Eine gute Erziehung des Hundes, wie sie in unzähligen Hundeschulen angeboten wird, verschafft Abhilfe. Warum wird das Gesetz aber allein auf Reiter ausgerollt? Stellen Radfahrer mit ihren Hunden nicht auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar? Radfahrer bewegen sich vor allen auf öffentlichen Verkehrsflächen. Hier sit das Risiko eines Unfalles durch einen ausgebüchsten Hund noch weitaus höher. Es gibt teilweise Radfahrer, die die Leine ihres Hundes am Lenker befestigen. Wenn der auf einmal Gas gibt, gerät die Situation außer Kontrolle. Zudem werden viele Hunde von Radfahrern ohne Leine geführt. Hier ist die Reaktionsmöglichkeit auf das Fehlverhalten des Hundes auch nur verzögert möglich. Spaziergänger sind da schneller hinter ihrem Hund her. Deshalb stellt sich die Frage, ob das Mitführen von Hundes im Landschaftsschutzgesetz überhaupt sinnvoll geregelt werden kann oder ob nicht eher im Hundegesetz auf solche Risiken Bezug genommen werden kann.

Auf welche Regeln müssen Reitfreunde generell achten?

Grundsätzlich ist das Reiten im Wald ein herrliches Erlebnis. Hier gilt aber zum Schutz der Landschaft und anderer Tiere. Es dürfen nur gekennzeichnete Reitwege genutzt werden. Reiterfreunde dürfen sich mit ihrem Pferd nicht wahllos im Wald hin und her bewegen. Das Reiten ist natürlich auch auf öffentlichen Verkehrsflächen erlaubt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es darf nur die rechte Fahrbahn genutzt werden – Radwege und Fußwege sind tabu. Zudem besteht für Pferde eine Kennzeichnungspflicht und sie müssen bei Einbruch der Dunkelheit ausreichend beleuchtet und erkennbar für andere Verkehrsteilnehmer sein.

Veröffentlicht unter Hund, Pferd