Versicherungsschutz im Ausland – so hilft Ihre Tierkrankenversicherung

Publiziert am Dienstag, 3. Juni 2014 von Manfred Weiblen
Hund am Meer

Die Urlaubszeit steht an. Viele Bürger fahren in den Urlaub und mit dabei ist auch der Hund. Während viele andere Haustiere Zuhause von Nachbarn oder in der Tierpension betreut werden, sind Hunde in den meisten Fällen auch im Urlaub ein treuer Begleiter. Klar, dort, wo es Herrchen und Frauchen gefällt, ist auch der Hund mit von der Partie. Gehören Sie auch zu den Hundefreunden, die Ihrem Vierbeiner die Abwechslung im Urlaub gönnen? Denken Sie frühzeitig an die Tierkrankenversicherung, damit ein Tierarztbesuch im Ausland nicht zu einer teuren Überraschung wird.

Im Urlaub kann sich immer ein Unfall ereignen

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Ihr Urlaub für Sie und auch Ihren Hund eine angenehme Erholung wird. Dennoch kann sich fern der Heimat immer ein Zwischenfall ereignen, in dem Sie tierärztliche Hilfe benötigen. Ihr Hund verträgt das Futter nicht, das Wetter macht ihm zu schaffen oder er verletzt sich bei einem seiner Ausflüge ins Unbekannte. Schnell muss ein Tierarzt Hilfe leiten und Ihre Urlaubskasse ist wohlmöglich um ein paar Hunderter geplündert. Die Tierkrankenversicherung gehört für Ihren Hund mit ins Gepäck, um vor solchen Überraschungen verschont zu bleiben. Schließlich bieten alle Versicherer den Gesundheitsschutz nicht nur für Zuhause an, sondern auch bei einem vorrübergehenden Auslandsaufenthalt.

So leisten die Tierkrankenversicherungen im Ausland

Der Schutz der Tierkrankenversicherung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In der Regel reicht der Versicherungsschutz für einen normalen Auslandsaufenthalt aus. Wie sieht es aber aus, wenn der Auslandsaufenthalt länger ausfällt? Wir zeigen Ihnen, für welche Zeiträume die einzelnen Gesellschaften Versicherungsschutz anbieten:

  • AGILA: weltweit unbegrenzt
  • Allianz: weltweit bis zu zwei Monate
  • Helvetia: weltweit bis zu vier Monate
  • Uelzener: nur für Katzen, europaweit bis zu sechs Monate

Rechtliche Hinweise zum Urlaub im Ausland

Wenn Sie mit Ihrem Hund im Ausland Urlaub machen, hilft die Tierkrankenversicherung im Krankheitsfall oder bei Unfällen weiter. Denken Sie auch daran, dass Sie bei einer Urlaubsreise ins Ausland noch an den EU-Heimtierpass. Dieser ist seit 2004 in allen europäischen Ländern Pflicht. Der EU-Heimtierausweis beinhaltet Angaben zum Halter und zum Hund. Darüber hinaus werden dort auch alle wichtigen Angaben z. B. zu Impfungen festgehalten. Der Pass wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt. Daneben gelten in einigen Ländern wie Schweden, England, Irland und Malta sogar noch strengere Vorschriften. Sie müssen einen Antikörper-Test gegen Tollwut und die Impfung gegen Zecken und Bandwürmer nachweisen.

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