Wann sind Schäden durch Katzen versichert?

Publiziert am Donnerstag, 2. Februar 2017 von Manfred Weiblen
Katze zerkratzt den Türrahmen

Rund 14 Millionen Katzen leben in Deutschland: Damit schlägt der Stubentiger den Hund als häufigstes Haustier um Längen. Katzen sind zwar eigenwillig und machen ihr Herrchen oder Frauchen auch gerne mal zum Diener, manchmal treiben sie auch ihr Unwesen in der Nachbarschaft. Schäden durch Katzen sind da keine Seltenheit.

Nicht selten halten sich Katzenfreunde mehrere Tiere, schließlich gibt es ja nichts Schöneres, als pausenlos mit den Sofalöwen zu schmusen und zu spielen. Eine übermäßige Katzenhaltung kann aber auch zu Problemen führen, wenn die Katzen sich allzu oft allein überlassen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die gemietete Wohnung nach dem Auszug dem Vermieter übergeben wird und diese zahlreichen Schäden durch Katzen wegen übermäßiger Beanspruchung zu bemängeln hat.

Welchen Schäden können Katzen verursachen?

Jeder, der eine Katze hält, rechnet damit, dass seine Katze kaputt macht. Da denkt so mancher an die Vase auf der Kommode, die nach einem Sprung der Katze schon mal arg ins Wanken geraten ist. Für Schäden durch Katze ist jeder Halter selbst verantwortlich. In manchen Fällen sorgen Schäden durch Katzen sogar für Ärger mit dem Vermieter. Und hier wird es oftmals problematisch und teuer, wenn die richtige Absicherung fehlt:

  • Ihre Katze uriniert regelmäßig außerhalb des Katzenklos und beschädigt dadurch den Estrich.
  • Fensterrahmen werden angeknabbert oder zerkratzt.
  • Türrahmen und Türen fallen über längere Zeit den Krallen zum Opfer.
  • Die Katze beißt einem Besucher heftig in den Finger.
  • Das Auto des Nachbarn wird vermeintlich durch Ihre Katze zerkratzt.

Es können also Schäden auftreten, bei denen nicht Sie betroffen sind, sondern andere Personen. In diesen Fällen führen die Schäden durch Katzen zu Schadensersatzforderungen.

Schäden durch Katzen: Wer ist in der Beweispflicht?

Bei Katzen verhält es sich anders als bei Hunden. Schäden durch Katzen sind zunächst ein Problem des Geschädigten. Das hängt damit zusammen, dass Katzen als harmlose Haustiere gelten. Für sie gelten im Bereich des Haftungsrechts keine besonderen Regelungen. Es gilt hier die sogenannten Verschuldenshaftung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss Ihnen der vermeintlich Geschädigte nachweisen, dass Ihre Katze einen Schaden verursacht hat. Wenn jemand behauptet, dass Ihre Katze ein Blumenbeet zerpflückt hat, muss er das auch beweisen können. Andersherum haben Sie wenig Chancen, Schäden in einer Mietwohnung auf andere Katen als Ihre eigenen Haustiere abzuschieben.

Schäden durch Katzen am Auto - wer haftet dafür?

Katze liegt auf der Motorhaube

Nicht selten machen es sich Katzen auf einem Auto gemütlich. Das liegt daran, dass das Auto entweder durch die Sonne aufgewärmt oder die Motorhaube och warm ist. Zudem ist das Auto von der Höhe ein genialer Beobachtungsplatz. Erwischt jemand Ihre Katze in dieser Lauerposition, ist wer Krach häufig vorprogrammiert. Nachdem die Katze verscheucht wurde, erfolgt die Begutachtung des Autos. Sind Kratzer vorhanden, wird es meistens hektisch. Allerdings muss der Fahrzeughalter nachweisen können, dass die Kratzer von Ihrer Katze stammen. Das dürfte wiederum schwierig werden.

Wenn Katzen sich auf dem Auto aufhalten, setzen sie dazu so eigentlich nicht ihre Krallen ein. Erst wenn jemand die Katze mit lauten Geräuschen oder Gesten verscheucht, kann sie in Angst geraten und dabei ihre Krallen ausfahren. Dann gibt es in der Tat Kratzer. Unser Tipp: Wenn Sie in einem solchen Fall mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, setzen Sie sich immer zuerst mit dem Anbieter Ihrer Privathaftpflicht in Verbindung. Die ersetzt den Rechtsanwalt, da Ihre Privathaftpflicht hier nämlich zu einer passiven Rechtsschutzversicherung ist.

Kurzübersicht: Diese Versicherungen sind für Katzen sinnvoll

Die Privathaftpflicht sichert Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen ab, wenn Ihre Katze nachweislich einen Schaden verursacht hat

Mit der Katzenkrankenversicherung ist Ihre Katze Privatpatient beim Tierarzt: Von der Diagnostik über die ambulante Heilbehandlung bis zu Operationen.

Die kostengünstige Variante ist die Katzen-OP-Versicherung. Vom Beitrag her günstiger als die Krankenversicherung, aber dafür sind nur Operationen versichert und keine Heilbehandlung.

Sind Katzen über die Privathaftpflicht abgesichert?

Katzenkrallen

Katzenfreunde haben es zuweilen leichter als Hundeliebhaber: Sie müssen keine Steuern für ihre Lieblinge bezahlen und die Stubentiger benötigen auch keine separate Haftpflichtversicherung. Eine Privathaftpflicht ist aber schon wichtig, da hier Schäden durch Katzen mit eingeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Personenschäden, wenn eine Katze mal einem Besucher in den Finger beißt. Schäden an der Mietwohnung sind dann versichert, wenn in der Privathaftpflicht sogenannte Mietsachschäden auch eingeschlossen sind. Aber Vorsicht: Die Privathaftpflicht leistet nicht, wenn die Katze dauerhaft etwas beschädigt und nach Jahren der Nutzung der Vermieter nun Schadensersatzansprüche stellt. Zerkaut eine einzelne Katze in einer einmaligen Aktion die Dichtung eines Fensterrahmens, fällt das hingegen unter den Schutz der Privathaftpflicht.

Schäden durch Katzen - Urinspuren in der Wohnung

Vor allem bei der Haltung mehrerer Katzen kann es naturgemäß zu Problemen kommen, vor allem, wenn Herrchen und Frauchen nicht den ganzen Tag zu Hause sind und sich die Katzen häufig selbst überlassen sind. Kommt es hier zu Schäden, muss die Privathaftpflicht dafür nicht aufkommen. Das ist der Fall, wenn in einer Mietwohnung drei Katzen gehalten werden, die regelmäßig das Katzenklo ignoriert haben und damit dauerhaft den Parkettboden ruiniert haben. In dem konkreten Streitfall, der vom Oberlandesgericht Saarbrücken im Jahr 2013 verhandelt wurde, ging es um eine Schadensersatzforderung von mehreren tausend Euro.

Der Vermieter musste nicht nur das Parkett entfernen, sondern auch och die darunterliegende Betondecke abfräsen lassen, um die Spuren des Katzenruins zu beseitigen. Ihm stand der Schadensersatz zu, es war nur zu klären, ob die Privathaftpflicht der Mieterin für den Schaden eintritt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken vertrat die Ansicht, dass die Privathaftpflicht nicht zahlen müsse. Es habe eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache vorgelegen, was wiederum nach den Bedingungen der Privathaftpflicht ausgeschlossen ist. Die ehemalige Mieterin muss nun selbst für den Schaden aufkommen.

Oberlandesgericht Hamm - kein Schutz bei Urinschäden durch Katzen aus der Privathaftpflicht

Ähnlich entschied auch um Jahr 2015 das Oberlandesgericht Hamm: Hier ging es konkret um eine Mieterin, die in ihrer Wohnung vier Katzen hielt. Wie in dem anderen Rechtsstreit musste auch hier der Vermieter nach Auszug der Mieterin feststellen, dass die Schäden durch Katzen immens waren. Immerhin 15.000 Euro Schadensersatz standen als Forderung im Raume. Das Problem auch hier: Katzenruin hat in allen Räumen zu erheblichen Schäden geführt, so dass der Vermieter rund 15.000 Euro investieren musste, um die Wohnung wieder mietfähig zu machen.

Da die Privathaftpflicht auch hier nicht für den Schaden zahlte, ging der Rechtsstreit vor Gericht und wurde letztendlich vom Oberlandesgericht Hamm entschieden. Trotz der Zustimmung des Vermieters zur Katzenhaltung sei damit nicht verbunden, dass die Wohnung dabei ruiniert wird. Die Anzahl der Katzen war kein Thema, lediglich die Haltung an sich hatte der Vermieter genehmigt. Das Gericht entschied, dass eine Haltung von vier Katzen in einer Mietwohnung eine übermäßige Beanspruchung darstelle. Somit musste auch hier die Privathaftpflicht, die von der ehemaligen Mieterin verklagt wurde, nicht zahlen.

Katzenhaltung in der Mietwohnung kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein

Wenn man mal die beiden Urteile zugrunde gelegt, geht da schon ein bestimmter Trend raus hervor. Die Haltung mehrerer Katzen in einer Mietwohnung kann zum Problem werden, wenn irgendwann die Schäden Überhand nehmen und der Vermieter Schadensersatz fordert. Nicht selten ist es so, dass teilweise drei, vier oder auch mehr Katzen in der Mietwohnung gehalten werden. Durch so viele Stubentiger sind Schäden auf Dauer als nicht auszuschließen und führen irgendwann dazu, dass es zu Schadensersatzansprüchen kommt – die wiederum nicht von der Privathaftpflicht gedeckt sind. Schließlich sind Mieter dazu verpflichtet, dass sie die Mietsache schonend behandeln. Wer also merkt, dass die Katzen nicht das Katzenklo nutzen, sondern irgendwo in der Wohnung ihr Geschäft verrichten, verliert also auch den Versicherungsschutz, da diese Schäden auf Dauer billigend hingenommen werden.

Veröffentlicht unter Katze, Versicherungen