Was gibt es Neues beim Thema Hundegesetz?
Große Diskussionen zum Thema Hundegesetz in Deutschland. Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz und mittlerweile wird der Ruf nach der Abschaffung der Rasseliste immer lauter. Bereits fünf Bundesländer haben für Hundehalter gleiche gesetzliche Regelungen eingeführt, ungeachtet, welche Hunderasse gehalten wird. Mittlerweile ist auch das nördlichste Bundesland Schleswig-Holstein auf dem Vormarsch und wird wohl ab dem Januar 2016 die umstrittene Rassenliste abschaffen. Was bedeutet das für Sie als Hundehalter?
Schleswig-Holstein – novelliertes Hundegesetz ab 2016
Die FDP forderte die Abschaffung der Rassenliste und mit den Stimmen der SPD, des SSW und Bündnis90/Grüne wurde Mitte Juni 2015 im Kieler Landtag die Novellierung des Hundegesetzes beschlossen. Ein wichtiger Punkt dabei ist unter anderem die Abschaffung der Rasseliste. Alle Hunde werden nun gleich behandelt, sie müssen gekennzeichnet werden und alle Hundehalter müssen eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen. Letztendlich wird damit auch der Opferschutz gestärkt, da nun Geschädigte aus einem Zwischenfall mit einem Hund damit rechnen können, dass ein Schaden von der Hundehaftpflichtversicherung bezahlt wird. Hundebisse stehen übrigens nicht an der Spitze der Schadensstatistiken, vielmehr ist es der Spieltrieb des Hundes, der so manches Mal zu einem Schaden führt.
Diskussionen in Sachsen nach einem Rottweilerangriff
In der vergangenen Woche wurde im Vogtland ein dreijähriges Kind durch den Biss eines Rottweilers schwer im Gesicht verletzt. Der Hund war angeleint, als der Junge sich vermutlich dem Tier näherte. Ob aus dem Spieltrieb heraus oder aus anderen Gründen, die nicht bekannt sind, schnappte der Rottweiler zu und verletzte den Jungen im Gesicht. Der Vater sollte für einen Angehörigen auf den Rottweiler aufpassen. Tierschützer fordern in Sachsen die Abschaffung der Rassenliste, da ausgerechnet Rottweiler nicht auf der Liste der gefährlichen Rassen in Sachsen stehen. Dort sind nur American Staffordshire Terrier, Bullterrier und der Pitbull Terrier geleistet. Daher kommt die Forderung hoch, dass generell alle Hundehalter ihre Sachkunde im Umgang mit Hunden nachweisen müssen. Die Hunderassen, die nämlich auf der Rassenliste stehen, sind nur in den seltensten Fällen Auslöser von Verletzungen durch Bisse. Ebenso der Rottweiler. In der Statistik liegen dafür Schäferhundrassen an der Spitze.
In Berlin wird über den Leinenzwang diskutiert
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Überarbeitung des Hundegesetzes diskutiert. Die Gesetzreform beinhaltet vor allem das Ziel, das möglichst viele Hundehalter einen Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein, erbringen sollen. Vorgesehen ist, dass Hunde in Berlin generell angeleint bleiben müssen. Ausnahmen bestehen in speziellen Freilaufzonen. Hundehalter, die hingegen einen Hundeführerschein nachweisen können, werden von dieser Anleinpflicht befreit. Damit soll der verantwortungsbewusste Umgang mit Hunden verstärkt werden. Die noch vorhandene Rasseliste soll auf vier Hunderassen zusammengestrichen werden. Wer künftig einen Hund hält, der auf der Rasseliste steht, kann die Gefährlichkeit seines Hundes überprüfen lassen. Erweist sich der Hund als ungefährlich, so kann der Halter den Antrag stellen, speziell für diese Hunderassen auferlegte Halterpflichten erlassen zu bekommen. Die Einführung eines zentralen Hunderegisters ist ebenfalls im Gespräch.