Heute ist Welttierschutztag – unsere Tipps zur Haustierhaltung

Publiziert am Donnerstag, 4. Oktober 2018 von Manfred Weiblen
Hund liegt mit einem Pärchen auf der Decke

Warum ausgerechnet heute der Welttierschutztag ist? Klar, denn heute ist der Todestag von Franz von Assisi, dem Schutzheiligen der Tiere. Die Legenden über ihn ranken sich um Vogelscharen und Wolfsrudeln, zu denen er sprach. Tiere waren aus seiner Sicht Geschöpfe Gotts und dem Menschen absolut gleichwertig. Das war zu Beginn des zwölften Jahrhunderts. In der heutigen Zeit gibt es leider viel Streit um Tiere. Überall Reglementierungen und Verbote. Haustiere zu halten ist manchmal gar nicht so einfach. Was ist erlaubt und wo müssen teilweise sogar Gerichte eine Entscheidung treffen?

Es liegt fast immer an der Toleranzschwelle

Stellen Sie sich mal die folgende Situation vor: Ihr Nachbar hält einen zahmen Papagei. Dieser ist so auf sein Zuhause fixiert, dass er in der Nachbarschaft auch mal herumfliegen darf. Manchmal sitzt er im Baum und begrüßt die Leute mit einem kecken „Hallo“. Mit der Zeit wird er immer mutiger und landet auf Terrassen und Balkonen. Weil er neugierig ist, beginnt er an den Gummidichtungen der Türen zu knabbern. Das bringt natürlich die anderen Nachbarn gegen den Papagei-Besitzer auf und sie fordern Schadensersatz.

Welcher Ärger droht bei der Haltung von Haustieren?

Ein Beispiel von vielen, wie sie sich täglich in Deutschland ereignen. Haustiere können durchaus die Gemeinschaft spalten. Dabei geht es in der Regel nicht um Hundebisse – die sind eher die Ausnahme -, sondern Lärm, Verschmutzung und kleine Schäden. Grundsätzlich gilt: Wenn das eigene Haustier irgendwo einen Schaden verursacht, dann haftet Herrchen oder Frauchen dafür – und zwar bis zur vollen Schadenshöhe mit dem eigenen Vermögen. In solchen Fällen ist es natürlich wichtig, mit einer Privathaftpflicht abgesichert zu sein. Diese übernimmt die Schäden, die sich durch Kleintiere ereignen. Ausnahmen gibt es da für Pferde, Hunde und landwirtschaftliche Nutztiere. Zudem sind Vermieter oft bei der Haltung von Haustieren skeptisch, weil sie die Verschmutzung oder Beschädigung der Wohnung befürchten.

Warum gelten für Hunde und Pferde besondere Regelungen?

Der Gesetzgeber sagt: Wer Pferde oder Hunde hält, schafft eine legale Gefahrenquelle und unterliegt damit der Gefährdungshaftung. Damit stehen Halter von Pferden und Hunden automatisch in der Haftung, auch ohne eigenes Verschulden. Sobald sich ein Schaden allein schon aus der Tiergefahr verwirklicht hat, drohen Schadensersatzforderungen. Die private Haftpflichtversicherung ist in diesem Moment nicht mehr für die Schadensabwicklung zuständig. Hier benötigen Sie für Pferde und Hunde eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Übrigens: Gerade bei Hunden gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften in den Landeshundegesetzen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen muss jeder Hund mit einer Hundehaftpflicht abgesichert werden. Das dient letztendlich nicht nur Herrchen bei Schadensersatzforderungen, auch Geschädigte können eher damit rechnen, dass ihr Schaden bezahlt wird. Informationen dazu finden Sie unter: Hundehaftpflicht

Haustiere im Mietvertrag

Wenn beim Bezug der neuen Wohnung die Haustiere mitkommen sollen, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Was steht dort über die Haustierhaltung? Gibt es keine Regelungen, so dürfen Haustiere im normalen Rahmen gehalten werden. Eine Überbelegung der Wohnung mit drei Hunden und fünf Katzen ist aber weit außerhalb des Üblichen, hier kann der Vermieter zu Recht die Haustierhaltung einschränken oder bei Schäden und Verschmutzung sogar die Tierhaltung gänzlich untersagen. Generelle Klauseln zum Haltungsverbot sind seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam. Der Vermieter muss das abhängig machen von den Begebenheiten. Wird ein Hund oder eine Katze beispielsweise zu Therapiezwecken gehalten, so ist ein Verbot kaum durchzusetzen. Ein Verbot ist nur bei handfestem Interesse möglich. Das ist dann der Fall, wenn der Hund zum Beispiel bereits mehrfach Nachbarn im Treppenhaus belästigt hat oder Herrchen die Verschmutzung durch sein Haustier im Treppenflur konsequent ignoriert.

Fische gelten in der Regel als ruhige Hausgenossen. Sie machen keinen Lärm und keinen Dreck außerhalb ihrer vier Scheiben. Der Vermieter kann aber dennoch Bedenken bei der Haltung von Fischen äußern. Ist das Aquarium in einer Altbauwohnung zu üppig dimensioniert, dann kann der Vermieter in Sorge um die Statik der Böden die Haltung untersagen oder zumindest einschränken. Ein Tausend-Liter-Aquarium ist definitiv nicht in einer Altbauwohnung geeignet, weil der Holzboden unter Umständen der Belastung nicht standhält. Zudem sind die Risiken durch einen Bruch des Aquariums und dem austretenden Wassers nicht zu unterschätzen.

Gerichte müssen sich oft mit Kleinigkeiten herumschlagen

In Deutschland werden rund 22 Mio. Haustiere gehalten. Da bleibt es nicht aus, wenn Lärm und Verschmutzung sogar in einem handfesten Rechtsstreit enden. Wenn es hart auf hart kommt, können Gerichte die Haustierhaltung untersagen. Grundsätzlich sollte das Gebot der Rücksichtnahme gelten. Wer seinen Hund in der Nachbarschaft frei laufen lässt, darf sich nicht wundern, wenn sich Nachbarn irgendwann über Hundehäufchen und Bellen beschweren. Das gilt auch für Katzen: Streunen sie durch die Nachbarschaft und gelangen sogar in fremde Wohnungen, so wird das sicherlich auch den Unmut unter den Nachbarn fördern. Denen ist dann der Welttierschutztag relativ egal. Obwohl es den offiziell schon seit 1931 gibt und durch den Internationalen Tierschutzkongress proklamiert wurde.

Veröffentlicht unter Katze, Hund, Pferd