Wenn Herrchen in der Klinik ist

Publiziert am Donnerstag, 28. Februar 2013 von Manfred Weiblen
Der hund wartet am Fenster

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein Herz für Hundehalter gezeigt und in der vergangenen Woche ein interessantes Urteil gefällt. In dem Rechtsstreit ging es um einen Hundefreund, der für einen Zeitraum von knapp acht Wochen in einer Klinik untergebracht war. In dieser Zeit wurde sein Hund und treuer Wegegefährte einfach vom Tierheim weiter verkauft. Die Geschichte ging für Hund und Herrchen aber glücklich aus.

Warum wurde der Hund verkauft?

Bedingt durch eine psychische Erkrankung musste der Hundehalter notfallmäßig in eine Klinik eingeliefert werden. Die Polizei wollte seine Wohnung ordnungsgemäß sichern und fand darin einen Hund und zwei Katzen vor. Damit diese vernünftig versorgt werden konnten, wurden die Tiere in einer Tiersammelstelle untergebracht. Von dort aus wurde der Hund, ein fünf Jahre alter Spitz-Corgi-Mix, vom Veterinäramt zur Vermittlung freigegeben. Obwohl der Betreuer des Hundehalters vehement dagegen protestiert hat und selber eine Unterbringung für den Zeitraum des Klinikaufenthaltes organisierte, wurde der Hund an eine Familie in Brandenburg vermittelt.

Hier zeigt das Verwaltungsgericht ein Herz für Tiere

Durch das Verwaltungsgericht Berlin wurde diese Odyssee des Hundes relativ schnell wieder beendet. Natürlich darf ein Hund oder andere Haustiere in einer Notlage in Verwahrung genommen werden, schließlich muss die Versorgung ja sichergestellt sein. Ein Verkauf des Hundes zum Nachteil des Halters hätte nicht erfolgen dürfen.

Die Richter am Verwaltungsgericht sahen keinen Anlass, den Hund in andere Hände zu geben. Dem Tier ging es bis zur Erkrankung seines Herrchens gut. Auch die anderen Tiere waren nicht verwahrlost, wie das manchmal der Fall ist. Zudem bescheinigten die Ärzte des Hundefreundes, dass sein Vierbeiner erheblich zur Genesung beitrage und ein unverzichtbarer Begleiter ist. Daher wurde dem Veterinäramt auferlegt, den Hund wieder zurückzuholen. Notfalls auch durch einen Rückkauf, denn die „neuen“ Halter haben den Hund ja bezahlt.

Ein glückliches Ende also für einen Hundeliebhaber, der seinen Hund nach dem Klinikaufenthalt wieder in die Arme schließen kann.

Veröffentlicht unter Hund