Katze hat den Fernseher umgeschmissen – wer bezahlt den Schaden?

Publiziert am Mittwoch, 26. Oktober 2016 von Manfred Weiblen
Katze verursacht einen Schaden

Kuriose Dinge können sich zuweilen durch Katzen ereignen. Sie sind nun einmal neugierige Wesen und erkunden die Welt um sie herum auf ihre eigene Art und Weise. Da wird auf Schränke gesprungen, im Garten herumgestromt und der Keller nach Mäusen durchforstet. Kaum ein Katzenfreund denkt daran, dass sein Stubentiger auf diese Art und Weise irgendwo einen Schaden anrichten könnte: Wenn sich so eine Situation ereignet, dann sind Herrchen oder Frauchen nicht immer in der Nähe. Es gibt aber auch Fälle, wo die Katze eindeutig als Verursacher eines Missgeschickes ausgemacht werden kann: quasi inflagranti erwischt. Bloß – wer kommt für den Schaden auf?

Fernseher umgeschmissen – die Katzen trieben es zu dolle

Wenn Katzen nur in der eigenen Wohnung gehalten werden, dann toben sie dort herum. Passiert etwas, etwa weil eine Vase umfällt, dann sind Herrchen oder Frauchen auf sich allein gestellt. Sie müssen den Verlust in Kauf nehmen oder eine neue Vase anschaffen. Die Essensration für die Katze kürzen geht nun einmal nicht. Kommt es hingegen zu einem Schaden, wobei das Eigentum anderer Personen beschädigt wird, dann haftet generell der Katzenhalter für das Missgeschick seines Sofalöwen. Das kann mitunter schon merkwürdige Blüten treiben. In einem konkreten Fall haben die beiden Katzen einen Flachbildfernseher umgestoßen. Leider stehen diese Geräte oft nur auf sehr labilen Füßen, so dass ein kräftiger Wackler schon das Aus des Gerätes bedeuten kann. Dumm nur, wenn der Fernseher nicht dem Katzenhalter gehört.

Katzenhaftpflicht oder Privathaftpflicht?

Der Katzenhalter ist verantwortlich für die Schäden, die seine Katze verursacht. Er steht dem Geschädigten gegenüber in der Haftung. Für solche Fälle gibt es die Haftpflichtversicherung, damit bei einem größeren Schaden damit nicht gleich die finanzielle Existenz ruiniert ist. Für Hundehalter gibt es due Hundehaftpflicht. Für Katzenhalter hingegen gibt es keine gesonderte Haftpflichtversicherung. Katzen gehören zu den zahmen Haustieren und können dagegen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Das Halten von zahmen Haustieren ist in der Privathaftpflicht also eingeschlossen. Ärgerlich nur, wenn der Katzenfreund auf die Privathaftpflicht verzichtet. Das kommt nicht einmal selten vor. Oftmals wird das begründet mit der These: „Bei mir passiert schon nichts.“ Allerdings sind Katzen unberechenbar und wenn sie auf frischer Tat erwischt werden, wie sie aus des Nachbars Teich einen Koikarpfen erlegen, dann muss Herrchen oder Frauchen zahlen.

Fernseher der Freundin umgestoßen – zahlt dafür die Privathaftpflicht?

Nun ist es so, dass in dem geschilderten Fall der Fernseher nicht das Eigentum es Katzenhalters war, sondern der Freundin, die beim ihm phasenweise wohnt. Das führt letztendlich dazu, dass die Privathaftpflicht hier den Schaden nicht zwingend übernehmen muss. Nicht etwa, weil die Katze den Schaden verursacht hat, sondern weil der Fernseher sich geliehen in der betreffenden Wohnung befand. Geliehene Gegenstände sind vom Versicherungsschutz weitestgehend ausgeschlossen. Hinzu kommt noch, dass durch das phasenweise Wohnen der Freundin zusammen mit dem Katzenfreund eine häusliche Gemeinschaft gebildet wurde. Damit hat sich die Erstattung über die Privathaftpflicht quasi von allein erledigt. Schadensersatzansprüche untereinander sind – außer in speziellen Tarifen – nicht versichert.

Warum ist die Privathaftpflicht für Katzen notwendig?

Wie bereits beschrieben, müssen Katzenfreunde für die Schäden aufkommen, die von ihrem vierbeinigen Liebling verursacht werden. Da gibt es eine Menge Möglichkeiten, wie sich ein Schaden ereignen kann. Erst vor kurzem wurde eine Katzenhalterin zu Schadenersatz gegenüber ihrem Vermieter verurteilt: Ihre Katze hatte die Fensterdichtungen durchgeknabbert, die mühevoll ausgetauscht werden mussten. Daher ist es nicht nur wichtig, dass überhaupt eine Privathaftpflicht besteht, es müssen hier auch die sogenannten Mietsachschäden versichert sein. Das sind Schäden, die sich an der Substanz der Wohnung ereignen und wo der Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter hat. Übrigens: Wer sich fortwährend auf den Schutz der Privathaftpflicht verlässt, der kann auch schon mal verlassen werden. Das dann der Fall, wenn Schäden über lange Zeit verursacht werden und keine Abhilfe geschaffen wird. In einem anderen Fall, hat eine Katze in einer Mietwohnung regelmäßig uriniert. Nicht auf dem Katzenklo, sondern auf dem Laminat. Der Urin zog in den Estrich ein und musste nach Auszug der Mieterin ausgetauscht werden. Das kam der Katzenhalterin wiederum teuer zu stehen: Zwar hatte sie eine Privathaftpflicht. Da der Schaden aber nicht nur durch einmal urinieren entstanden ist, sondern dauerhaft, musste die Versicherung nicht zahlen. Hier hätte die Halterin schon beim ersten Mal Abhilfe schaffen können.

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