Wieviel Haustiere sind eigentlich als Mieter erlaubt?

Publiziert am Donnerstag, 16. Oktober 2014 von Manfred Weiblen
Drei Katzen

So mancher Vermieter würde gerne den Passus „Haustiere verboten“ in den Mietvertrag mit aufnehmen. Dem hat schon seit einiger Zeit der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Während Kleintiere wie Ziervögel, Hamster oder Meerschweinchen ohne Einschränkungen gehalten werden dürfen, kann es bei Hunde, Katzen oder Reptilien noch zu Auflagen kommen. Diese müssen aber durch den Vermieter stichhaltig nachgewiesen werden. Einfach so darf die Haltung beispielsweise eines Hundes nicht verboten werden. Was ist erlaubt und wo kann der Vermieter sein Veto einlegen?

Können Fische und Aquarien ein Problem darstellen?

In der Regel nicht, werden Sie jetzt denken. Das kleine Aquarium in der Küche stellt doch wirklich kein Problem dar. Das ist so weit richtig. Ist das Aquarium aber von größerem Ausmaß, so kann das Gewicht dazu beitragen, das gerade bei Altbauten die Statik des Hauses ins Wanken gerät. Ein Aquarium mit mehr als 1.000 Liter Wassermenge auf kleinem Raum stellt daher schon ein gewaltiges Problem dar. Vor allem, wenn es platzt und sich die Wassermassen in der Wohnung und im Haus verteilen.

Der Vermieter muss auch an die anderen Mieter denken

Ratten sind nicht jedermanns Sache, aber dennoch ist ihre Haltung in der Wohnung erlaubt. Das hängt natürlich von der Menge ab. Bei zwei, drei Hausratten gibt es sicherlich noch keine Probleme. Eine Rattenzucht hingegen als Lebendfutter für die heimische Würgeschlange im Terrarium muss hingegen vom Vermieter nicht geduldet werden. Nebenbei: Reptilien können nicht ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Der Mieter muss gewährleisten, dass für die Nachbarn kein Risiko besteht, falls die Schlange, die Spinne oder das Chamäleon aus der Wohnung verschwindet. In Nordrhein-Westfalen wird momentan ein Gesetz erarbeitet, dass die Haltung von gefährlichen Haustieren verbieten soll.

Katzen und Hunde – wo kann es Probleme geben?

Viele Menschen leiden mittlerweile an Allergien durch Katzen- oder Hundehaare. In einem Miethaus mit gemeinsamen Treppenhaus ist es zwangsläufig gegeben, dass die allergiegeplagten Nachbarn auf den Hundefreund von nebenan treffen. Hier ist es wichtig, die Interessen gegenseitig abzuwägen. Ein Kompromiss ist beispielsweise, dass der Hundehalter das Treppenhaus nach dem Gassi gehen grob reinigt, um Verschmutzungen durch den Hund zu beseitigen. Katzen als Wohnungskaten stellen noch kein Problem dar. Ist die Katze hingegen ein Freigänger und verirrt sich aus Neugier schon mal in die Wohnung des Nachbarn, müssen Vermieter und Katzenhalter handeln, damit der andere Nachbar künftig nicht mehr von der Katze besucht wird.

Lärm durch Haustiere?

Haustiere dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung für die Nachbarn werden. Ein Hund, der im Laufe des Tages dauerhaft bellt, muss von den Nachbarn nicht hingenommen werden. Ebenso kann ein Papagei, der von morgens bis abends seine Schimpftiraden loslässt, eine echte Plage sein. Hier ist Rücksicht durch den Tierfreund gefragt, ansonsten muss der Vermieter im Interesse der anderen Mieter die Haltung des Störenfriedes verbieten.

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