Hundehaftpflicht für den vierbeinigen Liebling – worauf müssen Sie achten?

In den letzten Jahren haben Verbrauchermagazine wie Finanztest oder Ökotest regelmäßig über das Thema Hundehaftpflicht berichtet. In mittlerweile sechs Bundesländer müssen Hunde jeder Rasse und Größe versichert werden, in den anderen Bundesländern gibt es Kriterien zur Versicherungspflicht, die sich an Rasse, Größe und Verhalten des Hundes orientieren.
Mehrere Millionen Hundehalter sind also verpflichtet, ihren Hund zu versichern.
Warum ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Das Thema Hundehaftpflichtversicherung war vor zehn, fünfzehn Jahren noch überhaupt nicht so weit verbreitet wie heute. Damals haben mehrere Hundeattacken auf Menschen mit zum Teil tödlichen Ausgang eine Diskussion über die Bundesgesetze ausgelöst. Schnell wurde klar, dass die Halter besonders in die Pflicht genommen werden müssen. Für Schäden durch Hunde gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, Herrchen oder Frauchen müssen alle Schäden übernehmen, die der eigene Hund verursacht hat. Nun ist das ohne Versicherungsschutz natürlich auch existenzielles Problem. Eine höhere Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderung, etwa nach einer Beissattacke, kann kaum jemand aus der eigenen Tasche übernehmen. Das viel größere Problem dabei ist aber, dass der Geschädigte auf seinen Forderungen sitzen bleibt. Die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung ist also nichts anderes als auch ein Opferschutz – so kann sichergestellt werden, dass Schadensersatzforderungen auch beglichen werden, wenn tatsächlich die Haftung des Hundehalters gegeben ist. Das ist die oberste Voraussetzung, damit die Hundehaftpflicht im Schadensfall auch zahlt.
Der geforderte Mindestschutz bei der Hundehaftpflicht ist nicht ausreichend
Die Bundesländer, die eine generelle Versicherungspflicht für Hunde vorsehen, legen dabei Versicherungssummen fest. So hat zum Beispiel Schleswig-Holstein, wo die Hundehaftpflicht seit Beginn des Jahres verpflichtend ist, festgelegt, dass eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden vereinbart werden muss. Das ist im Extremfall definitiv zu wenig. Sicher, die meisten Schäden, die Hunde verursachen, liegen wohl deutlich darunter, eher im Bereich von hundert Euro oder sogar weniger. Es gibt aber auch die Fälle, in denen eine solche Versicherungssumme nicht mehr ausreichend ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Mensch durch einen Hund so schwer verletzt wird, dass aufwendige Heilbehandlungen notwendig sind, um die Gesundheit wiederherzustellen. Ebenso ist es möglich, dass ein Geschädigter nach einer Hundeattacke nicht mehr seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Für die daraus resultierenden Folgekosten sind 500.000 Euro dann nur sehr knapp bemessen.
Wer ist alles versichert?
Sie werden sicherlich davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht für Sie alleine ausreichend ist. Schließlich ist es ja Ihr Hund. Dem ist aber nicht so. Kommt es nicht schon mal vor, dass Ihr Liebling mal mit anderen Personen Gassi geht? Etwa wenn Sie mal krank sind oder einfach nur die Nachbarskinder mit ihm spielen möchten? Wer haftet, wenn sich in dieser Situation – außerhalb Ihres Einflussbereiches – ein Schaden ereignet? Die Kinder, der Nachbar oder am Ende Sie? Rechtlich betrachtet stehen Sie in der Haftung- als Hundehalter müssen Sie ja für jeden Schaden aufkommen. Bei der Hundehaftpflicht ist es aber enorm wichtig, dass das sogenannte Fremdhüterrisiko mit eingeschlossen ist. Ansonsten müssen Sie im Schadensfall in die eigene Tasche greifen. Sicherlich ist das Hüten fremder Hunde in so mancher Privathaftpflicht mittlerweile integriert. Darauf können Sie sich aber nicht verlassen, ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Schaden, auch finanziell, bei Ihnen hängen bleibt.
Ist Ihr Hund auch ohne Leine versichert?
In vielen Städten besteht für Hunde mittlerweile der Leinenzwang. Es gibt aber immer noch genug Ecken und Gegenden, wo Hunde sich frei und ohne Leine bewegen dürfen. Das Führen eines Hundes ohne Leine stellt ein höheres Risiko dar als eben mit Leine. Einmal nicht richtig reagiert und der Vierbeiner ist auf und davon. Wenn dabei noch ein Radfahrer oder sogar ein Auto den Weg des Hundes kreuzen, dann sind Schäden vorprogrammiert. Das kann bei bester Erziehung jedem Hundefreund passieren, freisprechen kann sich von einem solchen Risiko keiner. Wichtig ist allerdings, dass Ihre Hundehaftpflicht auch Versicherungsschutz dann leistet, wenn Ihr Hund nicht angeleint war und sich in dieser Situation ein Schaden ereignet hat. Prüfen Sie daher mal, ob Ihre bereits bestehende Hundehaftpflicht den Verzicht auf den Leinenzwang eingeschlossen hat.