Pferdehaftpflicht - Sicherheit für das Hobby Reiten
Mit der Pferdehaftpflicht besteht für den Reiter und sein Pferd Schutz im Schadensfall. Die Pferdehaftpflicht stellt den Pferdehalter von Schadensersatzforderungen bei einem Schaden frei. Pferde unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung und Sie haften generell bei einem Schaden der durch das Pferd verursacht wird. Diese Haftung lässt sich auch nur mit der Pferdehaftpflicht absichern. Allein das Ausbrechen des Pferdes kann schon hohe Schäden verursachen – ohne den Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung kann das richtig teuer für den Halter werden. (Quelle: https://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung/pferdehaftpflicht/)
Die Pferdehaftpflichtversicherung beinhaltet die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese können im Rahmen der Pferdehaftpflicht – je nach Anbieter – mit bis zu 20 Mio. Euro abgedeckt werden.
Zu den wichtigen Leistungen, die in der Pferdehaftpflichtversicherung an Bedeutung gewinnen, gehört das Thema Forderungsausfalldeckung:
Wird das Pferd selber geschädigt, übernimmt die eigene Versicherung den Schaden,
wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann oder nicht versichert ist.
Ebenfalls unverzichtbar ist die Absicherung von Mietsachschäden aller Art.
Hier übernimmt die Pferdehaftpflicht die Schadensregulierung wenn das eigene Pferd z. B. eine Stalltür eintritt oder den gemieteten Transportanhänger demoliert.
Die meisten Tarife zur Pferdehaftpflicht beinhalten die Absicherung der Reitbeteiligung, das Reiten ohne Sattel und die gebisslose Zäumung. Das Fremdreiterrisiko fällt ebenso in den Schutz der Absicherung wie auch der ungewollte Deckakt oder Flurschäden, die durch das Pferd verursacht werden können.