Esel, Ponys und Fohlen - ohne Pferdehaftpflicht geht es nicht

Publiziert am Mittwoch, 31. Oktober 2018 von Manfred Weiblen
mehrere Esel auf einer Weide

Haustiere sind schon eine tolle Sache, wenn der Platz dafür vorhanden ist und sich alle in der Familie um das Tier kümmern. Während Hunde, Katzen oder Nagetiere ganz hoch im Kurs stehen, sind Ponys oder Esel eher selten anzutreffen. Dennoch gilt für die Haltung solcher Tiere: Sie müssen ausreichend versichert sein, denn im Schadensfall haftet zunächst einmal der Tierhalter. Viele Leute denken aber nicht daran, dass der Schutz der Privathaftpflicht hier nicht ausreichend ist. Ein Schaden, der durch Ponys, Fohlen oder auch Esel verursacht wird, ist darüber nicht abgedeckt. Die besten Tarife zur Ponyhaftpflicht finden Sie hier: Ponyhaftpflicht

Esel zum Spielen sind aus Sicht der Versicherung keine Haustiere

Auf dem Hof einer Familie waren zwei Eselinnen untergebracht, mit denen sich die Kinder regelmäßig beschäftigt haben. Es ist noch nie etwas passiert, die Tiere sind gutmütig und geduldig. Bis zu dem Abend, wo die Halterin der Esel vergessen hat, den Elektrozaun an der Koppel einzuschalten. Es kam, wie es kommen musste: Die beiden Tieren brachen aus ihrer Koppel aus und verursachten im öffentlichen Verkehrsraum einen Unfall. Die Halterin der beiden Esel wollte nun ihre Privathaftpflicht in Anspruch nehmen, um die Schadensersatzforderungen abdecken zu können.

Oberlandesgericht Dresden: Esel sind Reit- und Zugtiere und keine Haustiere

Die Privathaftpflicht der Familie verwehrte der Halterin jedoch die Deckung in diesem Schadensfall. Der Versicherer argumentierte, dass es sich bei Eseln nicht um zahme Haustiere im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt. Dazu gehören zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel oder auch Fische. Hingegen sind Hunde, Pferde und auch Esel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass die Halter hier der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. Damit ist gesonderter Versicherungsschutz notwendig: Bei Eseln ist das die Pferdehaftpflicht. Diese gilt für Zug- und Reittiere. Die Halterin der Esel beantragte zur Klage gegen ihre Privathaftpflicht Prozesskostenhilfe. Diese wurde vom Landgericht Dresden und auch vom Oberlandesgericht Dresden mangels Erfolgsaussichten abgelehnt.

Die Art der Verwendung spielt für die Versicherung keine Rolle

Ob die Esel nun als Reittiere eingesetzt werden oder nur für die Kinder zum Spielen da sind, spielt aus Sicht der Versicherung keine Rolle. Der in der Privathaftpflicht formulierte Risikoausschluss wird durch die von bestimmten Tiergruppen ausgehende Tiergefahr gerechtfertigt. Im Übrigen ist in den Bedingungen der Privathaftpflicht klar formuliert, dass für Pferde eine separate Haftpflichtversicherung benötigt wird. Dazu gehören vom Verständnis her auch Esel. Somit blieb die Halterin der Esel auf den Kosten des verursachten Unfalles sitzen. Die Richter sahen auch keine Veranlassung, hier eine Rechtsbeschwerde zuzulassen.

Warum unterliegen Pferde und Esel der Gefährdungshaftung?

Ähnlich wie Hunde stellen Pferde und Esel aufgrund ihrer Größe eine besondere Gefahrenquelle dar. Natürlich dürfen sie nach geltendem Recht gehalten werden. Dabei ist aber immer zu berücksichtigen, dass ein Schaden grundsätzlich auf den Halter zurückfällt. Die Rede ist hier von der sogenannten Gefährdungshaftung. Es geht also nicht darum, ob der Halter an dem Schaden beteiligt ist. Vielmehr ist von Bedeutung, dass der Schaden, wie in diesem Fall, von den Eseln ausgegangen ist. Damit steht der Halter automatisch in der Haftung. In der Privathaftpflicht hingegen sind die Risiken abgesichert, die sich aus der Verschuldenshaftung ergeben. Hier muss der Geschädigte erst einmal beweisen, dass der vermeintliche Schädiger auch tatsächlich eine Schuld trägt.

Pferdehaftpflicht gilt für alle Reit- und Zugtiere

Esel werden aus Sicht der Versicherer den Pferden zugeordnet. Daher können sie auch über die Pferdehaftpflichtversicherung gegen das Risiko möglicher Schadensersatzforderungen abgesichert werden. Die Pferdehaftpflicht erstreckt sich auch auf Fohlen, Ponys oder Gnadenbrotpferde. Wichtig ist dabei, dass die Versicherer hier besonders für Tiere, die nicht geritten werden, sehr günstige Tarife anbieten. In dem konkreten Fall hätte die Halterin ihre beiden Eseldamen für weniger als 100 Euro im Jahr versichern können.
(Quelle: https://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung/pferdehaftpflicht/)
Die Schadensersatzforderungen, die sich aus dem Unfall heraus ergeben, dürften um ein Vielfaches höher liegen. Daher gilt für die Halter von privat genutzten Pferden oder Eseln: Es besteht definitiv kein Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht. Nur die Pferdehaftpflicht deckt Schäden ab, die durch die Tiere verursacht werden.

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