Fahrt zum Tierarzt - bei Geschwindigkeitsüberschreitung droht eine Geldbuße
Welcher Tierfreund hat das nicht schon einmal erlebt: Da geht es dem Haustier sichtbar schlecht, wohlmöglich leidet das Tier an Atembeschwerden oder Kreislaufproblemen und muss dringend tierärztlich versorgt werden. Mit dem Auto geht es zur Tierarztpraxis. Stress und die Sorge um das Tier führt dazu, dass unbewusst schon einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder eine dunkelgelbe Ampel passiert wird. In einem solchen Fall drohen trotz der Notfallsituation des Tieres Geldbußen. Sehr tierfreundlich hat sich in diesem Zusammenhang das Amtsgericht Koblenz gezeigt.
Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten
Zu einem Gerichtsverfahren kam es, weil eine Hundehalterin ihren Vierbeiner in höchster Not zum Tierarzt fahren wollte. Dabei überschritt sie in einer Tempo-100-Zone die Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h. Eine Geldbuße von 80 Euro stand nun im Raum gegen die Autofahrerin. Gegen diese Forderung ging die Hundehalterin gerichtlich vor. Das Amtsgericht Koblenz reagierte tierfreundlich und erkannte der Hundehalterin eine gewisse Stresssituation, die durch die Sorge um das Leben des Hundes ausgelöst wurde an: Das Bußgeld wurde auf 35 Euro herabgesetzt. Außerdem befand das Gericht, dass allein schon das Verfahren auf die Autofahrerin erzieherisch gewirkt hat. Zudem ist die Frau in der Vergangenheit nicht durch Verkehrsverstöße aufgefallen.
So verhalten Sie sich auf der Fahrt zum Tierarzt richtig
In vielen Fällen ist die Erkrankung oder sogar eine Verletzung des geliebten Haustieres eine Stresssituation. Dabei dürfen Sie aber grundsätzlich nicht den Kopf verlieren. Denn besser eine Minute später ankommen, als durch einen Unfall die Fahrt abbrechen müssen. Für Privatpersonen gelten keine Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung, wie sie z. B. Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste in Anspruch nehmen dürfen. Daher gilt: Immer den Tacho im Auge behalten und Vorfahrtsvorschriften einhalten, auch wenn es noch so schwer fällt. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, verzögert das Ihre Anfahrt zum Tierarzt umso mehr. Wenn möglich, lassen Sie sich von einer anderen Person zum Tierarzt fahren. So können Sie dem Stress ausweichen und stattdessen z. B. auf der Rückbank Ihr Haustier beruhigen.
Auch für Tierrettungsdienste gibt es keine Sonderrechte
Die Straßenverkehrsordnung lässt einen Verstoß z. B. gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Vorfahrtsvorschriften zu, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder bedeutende Sachwerte geschützt oder gerettet werden müssen. Bestimmten Organisationen ist es erlaubt, im Einsatzfall von diesen Vorschriften abzuweichen. Das gilt, wie bereits geschildert, für Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste. Tierrettungsdienste sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht befreit, auch wenn die gesundheitliche Bedrohung für ein Haustier als ernst einzustufen ist. Daher verfügen Fahrzeuge von Tierrettungsdiensten auch nicht über sogenannte Sondersignalanlagen, bestehend aus Blaulicht und Einsatzhorn.