Schwarze Mamba beißt zu - Schlangenfreund überlebt den Biss

Publiziert am Dienstag, 18. August 2015 von Manfred Weiblen

Die schwarze Mamba ist eine hochgiftige Schlange – ihr Biss kann in kurzer Zeit einen Menschen töten. Diese lebensbedrohliche Erfahrung musste am vergangenen Samstag ein 26-jähriger Mülheimer machen, der bei der Fütterung der Schlange gebissen wurde. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes war der Schlangenbesitzer derart instabil, dass ein Transport mit dem Rettungshubschrauber nicht mehr in Betracht kam. Über die Giftnotrufzentrale konnte in Düsseldorf ein Gegenmittel besorgt werden. Dieses wurde per Hubschrauber zur Uniklinik Essen geflogen, wo der Patient mittlerweile aufgenommen wurde. Zwischenzeitlich konnte der junge Mann wieder aus der Klinik entlassen werden.

In Nordrhein-Westfalen strebt die Landesregierung das Verbot zur Haltung gefährlicher Tiere an

Unter Federführung der rot-grünen Landesregierung soll die Haltung von besonders gefährlichen Tieren in Haushalten verboten werden. Ein Gesetzentwurf liegt mittlerweile vor, konnte aber noch nicht umgesetzt werden. Darin sollen vor allem Giftschlangen oder Giftspinnen verboten werden. Für andere Exoten wie beispielsweise Skorpione, Leguane oder Würgeschlangen soll eine Meldepflicht eingeführt werden. In acht Bundesländern sind solche Regelungen bereits gesetzlich verankert. Nicht zuletzt soll damit auch die Haltung aus illegalen Tiertransporten verringert werden.

Sind Schlangen, Reptilen und Co gefährlicher als andere Haustiere?

Tatsache ist, dass die Berliner Giftnotzentrale in Berlin im Jahresschnitt ca. 32 bis 59 Anfragen zu Schlangenbissen erhält. Damit sind Schlangenbisse als relativ selten einzustufen, dafür sind sie umso medienwirksamer. Wie viele davon auf Nordrhein-Westfalen entfallen, ist nicht bekannt. Fakt ist aber auch, dass es im bevölkerungsreichsten Bundesland nach der zuletzt erhobenen Statistik aus dem Jahr 2012 zu rund 800 registrierten Beissvorfälle mit Hunden kam. Allein deshalb wird in Nordrhein-Westfalen die Hundehaltung ja nicht verboten, sondern nur einzelne Auflagen für verschiedene Hundehalter verhängt. Das Haltungsverbot bestimmter Tierrassen kann unter Umständen dazu führen, dass diese Schlangen oder auch Spinnen einfach so in Mülltonnen oder der freien Natur entsorgt werden, wo sie unter Umständen unkontrolliert einen Schaden anrichten können. Für die Abgabe solcher giftigen Tiere sind jedenfalls die Tierheime nicht wirklich optimal aufgestellt.

Keine Konsequenzen für den Schlangenhalter

Der Besitzer der schwarzen Mamba hat jedenfalls keine Konsequenzen durch den Gesetzgeber zu befürchten. Das berichtete der Pressesprecher der Stadt Mülheim, Thorsten Drewes. Die Haltung dieser Schlange ist in Nordrhein-Westfalen nicht meldepflichtig – noch nicht. Ob das Verbot zur Haltung gefährlicher Haustiere wirklich Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht ist es sinnvoller, Halter von solchen Haustieren mit Auflagen zu versehen, falls ihre Schlange ausbüxt und die Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetzt. Damit müssten nicht zwangsläufig alle gehaltenen Tiere, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten, abgegeben werden. Sogenannte gefährliche Hunderassen dürfen ja auch weiterhin gehalten werden – mit entsprechenden Auflagen. Vielleicht würde ein sogenannter Reptilienführerschein ja mehr Sinn machen.

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