Unfall auf dem Hundeplatz – wer bezahlt die Tierarztkosten?

Frau erzieht ihren Hund

Samstagvormittag auf dem Hundeplatz: Viele Hundefreunde sind mit ihren Vierbeinern unterwegs, damit diese sich ein bisschen austoben können. Gleichzeitig tauschen sich die Hundefreunde über ihre Lieblinge aus. Auf einmal im Getümmel lösen sich drei Hunde eines anderen Halters und rennen auf ein Pärchen mit ihrem Welpen zu.

Der Welpe liegt faul im Gras und bekommt davon nichts mit. Einer der drei Hunde rammt sein Frauchen, sie stürzt und fällt auf einen anderen Hund. Dieser verletzt sich dabei und kann nicht mehr laufen. Er muss zum Tierarzt. Wer bezahlt nun die Tierarztkosten?

Muss jeder Hundehalter für seine eigenen Schäden aufkommen?

Auf vielen Hundeplötzen ist der Hinweis angebracht, dass Hundehalter selber für ihre Schäden aufkommen, die ihrem Hund zustoßen können. Das ist so ähnlich wie das Schild: „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“ Damit möchte der Betreiber der Hundeschule mögliche Haftungsansprüche gegenüber ihn selbst abwehren. Allerdings ist da nicht so einfach, zumal der Betreiber in dem geschilderten Fall nicht in die Haftung genommen werden kann. Kann der Halter des verletzten Hundes sich nun an die Frau halten, die auf seinen Hund gestürzt ist? Oder muss der Hundehalter zahlen, dessen Hund die Frau zu Fall gebracht hat?

Verwirklichung der Tiergefahr löst Haftung für den Hundehalter aus

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt: Ereignet sich ein Schaden durch die Verwirklichung der Tiergefahr, so haftet der Hundehalter für die daraus entstehenden Schäden. Der Geschädigte muss nicht die Beweislast tragen, die Haftung liegt beim Hundehalter. Im den konkreten Fall ist die Reihenfolge der Ereignisse zu betrachten. Der Welpe der Frau, die gestürzt ist, liegt im Gras und faulenzt. Von ihm geht also keine Aktion aus, die das Losrennen der drei anderen Hunde auslöst. Diese rennen, im Gegenteil, völlig unmotiviert los und einer von ihnen prallt gegen die Frau. Dabei kommt sie zum Sturz. Hier hat sich die Tiergefahr verwirklicht, da der Sturz durch den rennenden Hund ausgelöst wurde. Dass die Frau nun auf einen anderen Hund stürzt und dieser dabei verletzt wird, ist ein Folgeereignis des Anpralls. Insofern muss der Hundehalter haften, dessen Hund den Sturz ausgelöst hat.

Zahlt die Hundehaftpflicht auch Tierarztkosten?

Die Hundehaftpflichtversicherung ist dazu da, um Schadenersatzforderungen gegenüber dem Hundehalter abzudecken oder auch, wenn diese unberechtigt sind, abzuwehren. Dabei geht es nicht nur um einem verschmutzten Mantel nach einer stürmischen Begrüßung, sondern auch um Personenschäden oder Verletzungen, die einem anderen Hund zugefügt wurden. In diesem Fall würde die Hundehaftpflicht, sofern diese vorhanden ist, tatsächlich die Tierarztkosten des betroffenen Hundes bezahlen.

Wer haftet nun für Schäden, die sich auf dem Hundeplatz oder in der Hundeschule ereignen?

Es ist nicht so, dass jeder Hundehalter, der die Hundeschule besucht, einen stilschweigenden Haftungsausschluss akzeptiert und mögliche Schäden selber tragen muss. Hier steht immer noch die Verwirklichung der Tiergerfahr im Vordergrund, die eine besondere Form der Haftung auslöst. Verletzt also einer der anwesenden Hunde einen anderen Hund, so muss sein Herrchen für die Tierarztkosten aufkommen. Das gilt natürlich nur dann, wenn der betroffene Hund nicht selber aktiv wurde. Ist das der Fall, trägt jeder Hundehalter einen Teil seiner Tierarztkosten selber.

Ohne Hundehaftpflicht geht es nicht

Wer heutzutage eine Hundeschule besucht oder auf den Hundeplatz möchte, muss fast überall für seinen Liebling eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen, damit mögliche Schäden, die vom Hund ausgehen, auch versichert sind. Daneben ist in sechs Bundesländern die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung für alle Hunderassen. Das sit auch sinnvoll, da von kleinen Hunden ebenso das Risiko eines Schadens ausgehen kann wie von großen Hunden. Es kommt auf die Verwirklichung der Tiergefahr an: Das hieraus sich ein Schaden entwickelt, kann kein Hundehalter von sich weisen. Das Problem dabei ist nur: Wer seinen Hund nicht versichert, muss im Zweifelsfall die Schadenersatzforderung, egal in welcher Höhe, aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Ist das nicht möglich, so geht der betroffene Geschädigte weitestgehend leer aus oder muss jahrelang seiner Forderung hinterherhinken. Damit sind auf einen Schlag, etwa bei einem Personenschaden, zwei Existenzen finanziell ruiniert.

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